Vorsorgeregister: Patientenverfügungen sind seit Oktober digital abrufbar
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 13:15 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit dem 1. Oktober 2026 können die Inhalte von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer digital hinterlegt werden.
Durch diese Neuerung erhalten behandelnde Ärzte sowie Betreuungsgerichte im medizinischen Notfall die Möglichkeit, elektronische Abschriften der hinterlegten Dokumente direkt einzusehen. Bislang erfasste das Register primär die Existenz und den Aufbewahrungsort solcher Verfügungen, nun stehen die Dokumenteninhalte selbst digital zur Verfügung.
Upload ausschließlich über institutionelle Stellen möglich
Die digitale Hinterlegung der Dokumente steht Privatpersonen nicht im direkten Selbstzugriff offen. Stattdessen erfolgt das Hochladen der elektronischen Abschriften seit dem 1. Oktober 2026 ausschließlich über gesetzlich befugte institutionelle Stellen. Zu diesem berechtigten Nutzerkreis zählen Notare, Rechtsanwälte sowie Betreuungsbehörden.
Für den Vorgang der Hinterlegung werden das jeweilige Originaldokument und eine E-Mail-Adresse benötigt. Die Nutzung dieses Dienstes ist freiwillig gestaltet. Für das Hochladen der Dokumenteninhalte erhebt die Bundesnotarkammer keine zusätzliche Registergebühr.
Hinsichtlich der regulären Gebührenstruktur für die Online-Registrierung per Lastschrift fällt eine Grundgebühr an, die bei 20,50 Euro pro Registrierung liegt – unabhängig davon, wie viele Vorsorgeangelegenheiten dabei gebündelt erfasst werden.
In Berichten wird die Grundgebühr für die Online-Registrierung mittels Lastschriftverfahren abweichend auch mit derzeit 24 Euro beziffert. Eine isolierte Erfassung einer Patientenverfügung ohne Vertrauensperson kann zudem günstiger ausfallen. Spätere Änderungen, Löschungen oder ein Widerruf sind gebührenfrei möglich.
Wer sich mit der digitalen Hinterlegung seiner Dokumente befasst, sollte zunächst sicherstellen, dass die Inhalte rechtlich einwandfrei formuliert sind. Dieser kostenlose Ratgeber bietet geprüfte Vorlagen für das Testament und die Patientenverfügung, um Ihre Familie im Ernstfall wirksam abzusichern. Berliner Testament & Patientenverfügung: Kostenlose Vorlagen sichern
Relevanz von Vollmachten und gesetzliche Rahmenbedingungen
Trotz der digitalen Erfassung sollten Bürgerinnen und Bürger das Originaldokument weiterhin sicher aufbewahren, da Ausfertigungen im Original in bestimmten Situationen unverändert erforderlich sein können. Kommt es zu inhaltlichen Änderungen oder einem Widerruf der Verfügungen, sollten diese Daten zeitnah im Register aktualisiert werden.
Die Bedeutung rechtzeitiger Regelungen betont auch die Verbraucherzentrale Thüringen im Rahmen von kostenfreien Online-Vorträgen zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Entgegen verbreiteter Annahmen dürfen Angehörige im medizinischen Notfall nicht automatisch alle Entscheidungen stellvertretend für Betroffene treffen.
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Zusätzliche Dynamik erhält das Vorsorgerecht durch Reformpläne auf Bundesebene. Am 30. September 2026 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, dessen Inkrafttreten für den 1. Januar 2027 geplant ist und über den Bundestag sowie Bundesrat noch beraten müssen.
Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, die Schwelle für den Pflegegrad 2 von 27 auf 30 Punkte anzuheben und den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro durch ein zweckgebundenes Budget zu ersetzen, während bestehende Pflegegrade erhalten bleiben sollen.
Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, bestehende Vorsorgevollmachten auch mit Blick auf die Befugnisse gegenüber Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst und Sozialbehörden sorgfältig zu überprüfen.
