WhatsApp-Gruppen: BaFin warnt vor Anlagebetrug mit Schäden bis 170.000 Euro
Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 15:15 Uhr | Redaktion boerse-global.deNutzer des Messenger-Dienstes WhatsApp werden vermehrt von Unbekannten ungefragt zu Chatgruppen hinzugefügt. Hinter diesen Einladungen verbergen sich zunehmend Betrugsmaschen, weshalb Anpassungen der Privatsphäre-Einstellungen dringend geboten sind.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor derartigen Gruppen, in denen häufig angebliche Anlagetipps verbreitet und dubiose Investments in Kryptowährungen beworben werden. Die finanziellen Folgen für Betroffene können beträchtlich sein: Bekannte Einzelschäden reichen bis zu 170.000 Euro.
Typische Warnsignale und Ratschläge für Betroffene
Unerwünschte Gruppen weisen oft charakteristische Merkmale auf. Dazu gehören unbekannte Gruppen-Administratoren, eine auffällige Häufung ausländischer Rufnummern unter den Mitgliedern, kryptische Gruppennamen sowie Versprechungen schneller Gewinne. Zudem warnt der Mutterkonzern Meta vor Betrugsversuchen über die Screen-Sharing-Funktion während Videotelefonaten.
Wer ohne Zustimmung in einen solchen Gruppenchat aufgenommen wird, sollte grundlegende Sicherheitsregeln beachten. Es wird geraten, nicht auf Nachrichten zu antworten, keinerlei Links oder Dateien zu öffnen und keine persönlichen Daten mitzuteilen. Anschließend sollte die Gruppe umgehend verlassen und gemeldet werden. Den jeweiligen Absender sollten Nutzer zudem blockieren.
Privatsphäre-Einstellungen in der App anpassen
Der Messenger zählt über zwei Milliarden Nutzer. In der Standardeinstellung ist der Dienst so konfiguriert, dass jede Person, die im Besitz der jeweiligen Telefonnummer ist, den Kontakt direkt zu Gruppen hinzufügen kann.
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Um diesen Automatismus zu unterbinden, stehen Nutzern in den Einstellungen drei Optionen zur Verfügung: „Jeder“ beziehungsweise „Alle“, „Meine Kontakte“ sowie „Meine Kontakte, außer …“. Um den Schutz zu aktivieren, navigieren Anwender auf ihrem Smartphone in das Menü:
- Einstellungen > Datenschutz (oder Privatsphäre) > Gruppen
Wird die Auswahl auf „Meine Kontakte“ oder „Meine Kontakte, außer …“ beschränkt, können Unbekannte einen Nutzer nicht mehr ungefragt hinzufügen. Stattdessen erhalten sie lediglich die Option, eine private Gruppeneinladung zu versenden. Diese Einladung hat eine Gültigkeit von drei Tagen und kann vom Empfänger aktiv akzeptiert oder abgelehnt werden.
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Die geänderte Einstellung gilt allerdings ausschließlich für künftige Gruppen und entfernt Nutzer nicht rückwirkend aus bereits bestehenden Chats. Auch Community-Ankündigungen sind von der Regelung nicht betroffen. Zwar synchronisiert sich die Neuerung automatisch mit den Versionen für WhatsApp Web und den Desktop, die Konfiguration selbst kann jedoch nur in der mobilen App auf dem Smartphone vorgenommen werden.
Als zusätzliche Schutzmaßnahme empfiehlt sich in den erweiterten Privatsphäre-Optionen das Aktivieren der Funktion zum Blockieren von Nachrichten von unbekannten Konten.
