WIPO-Bericht, KI-Patenten

WIPO-Bericht zu KI-Patenten: Drei Wege für Erfinderschaft und Prüfregeln

Veröffentlicht am: 31.10.2026 um 22:33 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das WIPO-Papier skizziert Optionen für KI-Patente, darunter Offenlegungspflichten und die Bewertung maschinell erzeugter Veröffentlichungen.
Ein minimalistisches, modernes Regierungsgebäude in Genf mit klaren architektonischen Linien und natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Das Sekretariat der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hat dem Ausschuss für Patentrecht einen Bericht über den Umgang mit künstlicher Intelligenz vorgelegt. Das Papier thematisiert KI-gestützte Erfinderschaft, maschinell erzeugten Stand der Technik sowie die Anforderungen an die Erfindungshöhe, wie aus einem Bericht von innovox.news vom 31. Oktober 2026 hervorgeht.

Das Dokument formuliert verschiedene Handlungsoptionen für die Delegierten, enthält jedoch keine bindenden Regelungen. Die Beratungen finden im Rahmen der Ausschusssitzung vom 2. bis 6. November in Genf sowie im Online-Format statt.

Menschlicher Beitrag bleibt zentrale Hürde

Die rechtliche Ausgangslage in Patentsystemen setzt weiterhin voraus, dass ausschließlich natürliche Personen als Erfinder benannt werden können. Das WIPO-Sekretariat verweist in diesem Zusammenhang auf die DABUS-Verfahren, die diesen Grundsatz gerichtlich untermauert haben.

Vor diesem Hintergrund konzentrieren sich die aktuellen Diskussionen auf die Frage, wie ein hinreichender menschlicher Beitrag nachgewiesen werden muss, wenn generative Modelle wie beispielsweise beim Prompt-Engineering im Entwicklungsprozess eingesetzt werden.

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Um dieser Entwicklung zu begegnen, stellt das Papier drei regulatorische Ansätze vor. Eine erste Option sieht vor, die Rolle der künstlichen Intelligenz verpflichtend direkt in der Patentanmeldung zu kennzeichnen.

Als zweite Möglichkeit wird vorgeschlagen, dass Anmelder interne Aufzeichnungen über das genutzte KI-Werkzeug, die Trainingsdaten, die Eingaben und die menschliche Überprüfung der Resultate führen müssen. Als dritter Weg wird eine grundlegende Rechtsreform angeführt.

Maschineller Stand der Technik und Erfindungshöhe

Neben der Erfinderschaft befasst sich das Papier mit den Auswirkungen auf den Stand der Technik. Nach Auffassung des WIPO-Sekretariats kann auch eine durch künstliche Intelligenz erzeugte Veröffentlichung den relevanten Stand der Technik bilden, vorausgesetzt, sie ist öffentlich zugänglich und technisch ausführbar.

Hierbei stützt sich die Argumentation auf Einschätzungen des Europäischen Patentamts (EPA). Bislang hat allerdings noch keine Jurisdiktion eine eigenständige Rechtskategorie für maschinell erzeugten Stand der Technik eingeführt.

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Zudem ergeben sich Konsequenzen für die Beurteilung der Erfindungshöhe. Eine routinemäßige Nutzung von KI-Systemen muss demnach bei der Prüfung des Stands der Technik einbezogen werden.

Wenn der Einsatz bekannter Methoden des Deep Learnings für Fachleute naheliegend und vorhersehbar ist, kann dies der Zuerkennung einer Erfindungshöhe entgegenstehen. Die anstehenden Beratungen im WIPO-Ausschuss sollen den Mitgliedstaaten als Grundlage für die künftige Angleichung ihrer Prüfpraxis dienen.

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