USA, Justiz

Fall Donald Trump: Regieren aus dem GefÀngnis heraus?

23.08.2023 - 10:22:26

Ein Ex-PrÀsident auf der Anklagebank in einem Strafverfahren: Das gab es in den USA noch nie. Donald Trump stellt das Verfassungssystem auf die Probe - und das Land vor Fragen, die zum Teil absurd anmuten.

Donald Trump bringt die USA einmal mehr an die Grenze des Vorstellbaren. Heute soll der Ex-PrĂ€sident in einem GefĂ€ngnis in Atlanta vorstellig werden, wegen der jĂŒngsten Anklage gegen ihn im Bundesstaat Georgia. Die beispiellose Serie an Strafverfahren gegen den aktuellen PrĂ€sidentschaftsbewerber wirft jede Menge Fragen auf, die das Verfassungssystem der USA bislang noch nicht zu beantworten hatte: Können die Amerikaner einen verurteilten StraftĂ€ter ins höchste Staatsamt wĂ€hlen? WĂ€re es möglich, dass ein US-PrĂ€sident das Land aus dem GefĂ€ngnis regiert?

Eine solche Situation habe es noch nie gegeben, sagt der Verfassungsrechtler Gregory Magarian von der Washington University in St. Louis. Über vieles lasse sich nur spekulieren. Vor allem ist fraglich, ob bis zur nĂ€chsten PrĂ€sidentenwahl Anfang November 2024 auch nur ein einziges rechtskrĂ€ftiges Urteil gegen Trump vorliegen wird. Denn es gibt jede Menge Möglichkeiten, das Prozedere mit juristischen WinkelzĂŒgen in die LĂ€nge zu ziehen. Und Berufungsverfahren sind zu erwarten. Mit den EventualitĂ€ten muss sich das Land trotzdem schon mal beschĂ€ftigen.

Kann Trump in jedem Fall fĂŒr die PrĂ€sidentenwahl antreten?

Ja. Die Verfassung schreibt nur drei Anforderungen vor: AnwĂ€rter mĂŒssen gebĂŒrtige US-BĂŒrger sein, mindestens 35 Jahre alt und seit mindestens 14 Jahren in den USA leben. Andere Vorgaben gibt es nicht. Debattiert wurde zwar zwischenzeitlich, dass Trump in einem der Verfahren gegen ihn womöglich wegen des seltenen Straftatbestands der Aufruhr angeklagt und verurteilt werden könnte. Und laut Verfassung sind all jene von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen, die sich an einem Aufstand gegen die Regierung beteiligt haben. Allerdings wurde dieser Anklagepunkt bislang nicht gegen Trump erhoben. Selbst wenn das noch folgen sollte, wĂŒrde Trump ohnehin nicht direkt vom PrĂ€sidentenamt ausgeschlossen, erklĂ€rt Magarian. «Das geschieht nicht automatisch.» Die Frage mĂŒsste separat vor Gericht verhandelt werden.

DĂŒrfte Trump ĂŒberhaupt zur Wahl antreten, falls er in einem der Strafverfahren verurteilt wĂŒrde und in Haft kĂ€me?

Ja. «Er kann fĂŒr das Amt des PrĂ€sidenten kandidieren - auch wenn er verurteilt wird, auch wenn er im GefĂ€ngnis sitzt», sagt Magarian. Mit dem Sozialisten Eugene Debs gab es in der US-Geschichte schon einen PrĂ€sidentschaftskandidaten, der verurteilt wurde und die Wahl aus dem GefĂ€ngnis heraus bestreiten musste: Das war 1920. Debs ging damals nicht als Sieger aus der Wahl hervor, fuhr aus der Haft heraus aber immerhin fast eine Million Stimmen ein. Auch fĂŒr Trump wĂ€re es theoretisch möglich, aus dem GefĂ€ngnis Wahlkampf zu machen - allerdings wĂ€re das eine logistische Herausforderung, weit mehr noch als vor 100 Jahren.

DĂŒrfte Trump aus einer Haft heraus das Land regieren?

«Rechtlich ja», sagt Magarian. «Es gibt keine Verfassungsvorgabe, die besagt, dass eine Person, die inhaftiert ist, nicht als PrĂ€sident der Vereinigten Staaten dienen kann.» Der Jurist betont aber: «Das ist unbekanntes Terrain.» Problem dabei sei, «dass ein Mann, der in einer GefĂ€ngniszelle sitzt, nicht die Dinge tun kann, die ein PrĂ€sident zu tun hat». Insofern könnte in so einem Fall der 25. Zusatzartikel der Verfassung zum Tragen kommen. Der besagt, dass der VizeprĂ€sident und eine Mehrheit wichtiger Kabinettsmitglieder den PrĂ€sidenten fĂŒr unfĂ€hig erklĂ€ren können, sein Amt auszuĂŒben. Wahrscheinlich wĂ€re dies aber nicht, da Trump im Kabinett allein loyale Getreue um sich scharen dĂŒrfte. Trump könnte sich in einem solchen Fall vielmehr an ein Gericht wenden und seine Freilassung beantragen - mit der BegrĂŒndung, nur so seine Amtspflichten erfĂŒllen zu können. Selbst verfĂŒgen könnte er seine Entlassung aus einer Haft laut Rechtsexperten aber nicht.

DĂŒrfte Trump - falls verurteilt - bei der Wahl selbst abstimmen?

Vermutlich nicht. In den meisten US-Bundesstaaten gibt es - in unterschiedlichen Varianten - Regeln, die es verurteilten StraftĂ€tern verbieten zu wĂ€hlen. Das dĂŒrfte im Fall einer Verurteilung auch Trump treffen. Vor wenigen Jahren verlegte der Republikaner seinen Hauptwohnsitz in den Bundesstaat Florida und registrierte sich dort auch zur Stimmabgabe bei der PrĂ€sidentenwahl 2020. In Florida dĂŒrfen verurteilte Verbrecher erst wieder wĂ€hlen, nachdem sie ihre komplette Strafe verbĂŒĂŸt haben, inklusive BewĂ€hrung. Sollte Trump noch vor der Wahl verurteilt werden, wĂ€re kaum denkbar, dass er seine Strafe bis zum Wahltag hinter sich hĂ€tte.

Was wĂŒrde im Falle eines Wahlsiegs mit offenen Verfahren passieren, die bis zum Wahltag und Amtsantritt noch nicht geklĂ€rt sind?

Trump könnte versuchen, vor Gericht durchsetzen, die Verfahren bis nach seiner PrĂ€sidentschaft zu vertagen. «Es wĂ€re Sache der Gerichte und letztlich sicherlich des Supreme Courts, diese Fragen zu klĂ€ren», betont Magarian. Zumindest in den beiden Verfahren gegen Trump auf Bundesebene - zur DokumentenaffĂ€re und zum versuchten Wahlbetrug - könnte der 77-JĂ€hrige aber auch selbst eingreifen. «Er könnte versuchen, seinen Justizminister anzuweisen, den Sonderermittler zu entlassen», sagt Magarian. Ohne den Sonderermittler wĂ€ren auch dessen Verfahren vom Tisch. Ein Justizministerium unter Trump könnte die Strafverfahren gegen ihn einfach einstellen. Trump hat schon zuvor bewiesen, dass er vor Einflussversuchen dieser Art nicht zurĂŒckschreckt. Er hat auch bereits öffentlich bekundet, er wolle den zustĂ€ndigen Sonderermittler in den beiden BundesfĂ€llen, Jack Smith, rausschmeißen, falls er wieder PrĂ€sident werde.

Könnte sich Trump als PrÀsident selbst begnadigen?

«Wir wissen es letztlich nicht, weil es noch nie passiert ist», sagt Magarian. «Aber ich sehe keinen Grund, warum er es nicht könnte.» Das wĂŒrde aber lediglich fĂŒr die beiden FĂ€lle auf Bundesebene gelten - bei einer Verurteilung auf Bundesstaatenebene, in Trumps Fall in New York und Georgia, hĂ€tte der jeweilige Gouverneur ĂŒber eine Begnadigung zu entscheiden. Und selbst im Bund dĂŒrfte ein solcher Schritt grĂ¶ĂŸere Verwerfungen auslösen, meint Magarian. Je nach den MehrheitsverhĂ€ltnissen im Kongress, könnte eine beispiellose Selbstbegnadigung des PrĂ€sidenten im Parlament ein Amtsenthebungsverfahren gegen ihn anstoßen. Die Folge wĂ€re ein KrĂ€ftemessen zwischen Kongress und PrĂ€sident - in dem das eigentlich unantastbare Begnadigungsrecht des PrĂ€sidenten der eigentlich unantastbaren Impeachment-Befugnis des Kongresses gegenĂŒberstĂŒnde.

«Aus rein verfassungsrechtlicher Sicht wÀre das wohl die heftigste Krise, die man sich vorstellen kann. Und die Gerichte wÀren gezwungen, sie zu lösen», sagt Magarian. Die Lage wÀre «chaotisch».

Eine andere Variante: Joe Biden könnte Trump begnadigen, solange er selbst noch PrĂ€sident ist. Aus GrĂŒnden der StaatsrĂ€son, um die Gesellschaft vor dem Auseinanderbrechen zu bewahren - womöglich aber auch, um einem möglichen Freispruch Trumps zuvorzukommen, der noch grĂ¶ĂŸere Folgen fĂŒr das Verfassungssystem haben könnte. Ein PrĂ€sident kann jemanden auch vor einer möglichen Verurteilung begnadigen.

@ dpa.de