OLG, MĂŒnchen

OLG MĂŒnchen: Wirecard-AktionĂ€re mĂŒssen eine Quote aus der Insolvenzmasse erhalten

25.09.2024 - 10:09:44

SCHIRP & PARTNER RechtsanwÀlte mbB

Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER RechtsanwÀlte mbB / Schlagwort(e): Insolvenz/Rechtssache
OLG MĂŒnchen: Wirecard-AktionĂ€re mĂŒssen eine Quote aus der Insolvenzmasse erhalten

25.09.2024 / 10:09 CET/CEST
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OLG MĂŒnchen: Wirecard-AktionĂ€re mĂŒssen eine Quote aus der Insolvenzmasse erhalten   Das OLG MĂŒnchen hat entschieden, dass Wirecard-AktionĂ€re eine Quote aus der Insolvenzmasse erhalten mĂŒssen. Das Gericht begrĂŒndet seine Entscheidung damit, dass die AktionĂ€re vom Vorstand jahrelang ĂŒber den wahren Zustand der Gesellschaft getĂ€uscht worden seien. Daher mĂŒssten sie wie außenstehende GlĂ€ubiger behandelt werden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskrĂ€ftig. Insolvenzverwalter JaffĂ©, der die AktionĂ€re nicht aus der Insolvenzmasse bedienen will, kann noch Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof enlegen und will dies auch tun. Dr. Wolfgang Schirp aus Berlin, der mit seiner Kanzlei Schirp & Partner ca. 1.950 Wirecard-GeschĂ€digte vertritt: „Die Entscheidung des OLG MĂŒnchen ist fĂŒr die Wirecard-AktionĂ€re sehr erfreulich. Allerdings ist noch abzuwarten, ob der BGH diese Entscheidung bestĂ€tigt. Auch darf man keine zu hohen Hoffnungen hinsichtlich der Höhe der Insolvenzquote haben. Insolvenzverwalter JaffĂ© hat ca. 650 Mio. EURO an Werten fĂŒr die Masse sichern können. Hiervon sind zunĂ€chst einmal die Verfahrenskosten zu bezahlen. Sodann ist die Masse unter den 15,4 Mrd. EURO angemeldeten Forderungen zu verteilen, von denen 8,5 Mrd. EURO auf AktionĂ€re entfallen. Es ist also nur mit einer Quote im einstelligen Prozentbereich zu rechnen“. Dr. Schirp weiter: „FĂŒr diejenigen GeschĂ€digten, die ihre Rechte gegen Ernst & Young (EY) geltend gemacht haben, bleibt daher das Kapitalanleger-Musterverfahren wichtig. Denn von EY muss der Löwenanteil des Schadensersatzes kommen. Am 22. November findet die erste mĂŒndliche Verhandlung statt. Wir werden dafĂŒr kĂ€mpfen, dass EY Schadensersatz leisten muss. Auch das Sicherheitenverlangen gegen EY bleibt unverĂ€ndert wichtig, damit sich EY nicht durch Änderungen seiner Rechtsform wirtschaftlich „leer machen“ und so faktisch der Haftung entziehen kann.“ FĂŒr weitere Informationen steht zur VerfĂŒgung: Dr. Wolfgang Schirp, Kantstraße 149, D – 10623 Berlin, Tel. 030-3276170 und 0179-5320213, mail: [email protected], URL: www.schirp.com   


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