BGH prĂŒft Zinsberechnung fĂŒr PrĂ€miensparvertrĂ€ge
09.07.2024 - 05:49:00Sparerinnen und Sparer erhalten bei solchen Produkten zusĂ€tzlich zum variablen Zins eine PrĂ€mie, die meist nach Vertragslaufzeit gestaffelt ist. Viele dieser VertrĂ€ge enthalten dabei Klauseln, die GeldhĂ€usern einseitig das Recht einrĂ€umen, die zugesicherte Verzinsung nach Belieben zu Ă€ndern. Der BGH erklĂ€rte das aber bereits vor 20 Jahren fĂŒr rechtswidrig. Seitdem wird darĂŒber gestritten, wie die Zinsen fĂŒr diese Produkte zu berechnen sind.
Die Verbraucherzentrale Sachsen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen wollen nun Klarheit schaffen und den Referenzzinssatz fĂŒr die Zinsanpassungen erstmals höchstrichterlich festlegen lassen. Sie gehen mit Musterfeststellungsklagen gegen zwei Sparkassen vor, die entsprechende PrĂ€miensparvertrĂ€ge mit Kundinnen und Kunden abgeschlossen haben. Die VerbraucherschĂŒtzer gehen davon aus, dass die Karlsruher Richterinnen und Richter noch am Dienstag eine Entscheidung fĂ€llen. (Az. XI ZR 40/23 und XI ZR 44/23)/jml/DP/men

