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BAG WfbM fordert Systemwechsel bei Werkstatt-Löhnen

11.03.2026 - 07:22:31 | boerse-global.de

Die WerkstĂ€tten fĂŒr behinderte Menschen fordern die Abschaffung des alten Entgeltsystems und schlagen zwei neue Modelle vor, um die soziale Absicherung zu verbessern.

BAG WfbM fordert Systemwechsel bei Werkstatt-Löhnen - Foto: ĂŒber boerse-global.de
BAG WfbM fordert Systemwechsel bei Werkstatt-Löhnen - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Die WerkstĂ€tten fĂŒr behinderte Menschen fordern eine Revolution der Eingliederungshilfe. PĂŒnchtlich zum Fachkongress „Du schaffst das!“ in Leipzig legte die Bundesarbeitsgemeinschaft der WerkstĂ€tten (BAG WfbM) ein umfassendes Forderungspapier vor. Es verlangt nichts Geringeres als die Abschaffung des veralteten Entgeltsystems und eine grundlegende Reform der sozialen Absicherung fĂŒr ĂŒber 300.000 BeschĂ€ftigte. Der Druck auf das Bundesarbeitsministerium, seinen lange angekĂŒndigten Gesetzentwurf endlich vorzulegen, erreicht damit einen neuen Höhepunkt.

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Zwei Modelle fĂŒr eine gerechte Entlohnung

Das am 9. MĂ€rz veröffentlichte Papier soll den festgefahrenen Reformprozess wieder in Gang bringen. Seit 2023 liegt eine umfassende Studie des Ministeriums vor, ein Aktionsplan folgte im April 2024 – doch gesetzgeberische Taten blieben seither aus. „Grundprinzipien wie soziale Sicherheit, Gerechtigkeit und Chancengleichheit sind in der politischen Debatte in den Hintergrund gerĂŒckt“, kritisiert der Verband.

Konkret schlĂ€gt die BAG WfbM zwei alternative Modelle vor. Das erste sieht ein spezifisches Grundeinkommen fĂŒr WerkstattbeschĂ€ftigte vor. Dieses wĂŒrde die finanzielle Sicherheit der Menschen von der wirtschaftlichen Leistung der einzelnen Werkstatt entkoppeln. Das zweite Modell fordert einen vollwertigen Arbeitnehmerstatus mit gesetzlichem Teilhabeanspruch.

Bisher setzt sich das Entgelt aus einem kleinen Grundbetrag zusammen, der durch leistungsabhĂ€ngige ZuschlĂ€ge ergĂ€nzt wird – finanziert ausschließlich aus den Erlösen der Werkstatt. Kritiker monieren seit Jahren, dass dies zu MonatsbetrĂ€gen fĂŒhrt, die nur einen Bruchteil des gesetzlichen Mindestlohns erreichen. Die neuen Modelle sollen die Finanzierung aus der sozialen Grundsicherung herauslösen und auf eine breitere, staatliche Basis stellen.

Kongress in Leipzig als Katalysator fĂŒr VerĂ€nderung

Die Veröffentlichung ist strategisch klug getimt. Sie fĂ€llt genau mit dem Start des ersten Fachkongresses „Du schaffst das!“ zusammen, der vom 11. bis 13. MĂ€rz im Congress Center Leipzig stattfindet. Die neue Jahresveranstaltung der BAG WfbM bringt Werkstattleitungen, Inklusionsbetriebe, Politiker und Forscher zusammen. Das Forderungspapier dient dabei als zentraler Diskussionsrahmen.

In den Panels und Workshops geht es nicht nur um Entlohnung. Es wird auch ĂŒber die Modernisierung der Berufsbildung innerhalb der Einrichtungen und die Verbesserung der Übergangsquote auf den allgemeinen Arbeitsmarkt debattiert. Diese liegt historisch niedrig, was Menschenrechtsorganisationen als Beleg fĂŒr ein segregierendes statt inkludierendes System werten.

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Abbau bĂŒrokratischer HĂŒrden in der Eingliederungshilfe. Die Teilnehmer sind sich einig: Eine verlĂ€ssliche Finanzierungsgrundlage ist die Voraussetzung dafĂŒr, dass WerkstĂ€tten und Inklusionsbetriebe ihre qualitativ hochwertige, personenzentrierte Arbeit fortsetzen können. Das sozialrechtliche Dreieck aus Leistungserbringern, Leistungsberechtigten und KostentrĂ€gern dĂŒrfe nicht durch eine reine Wirtschaftlichkeitslogik ausgehebelt werden.

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Gender Pay Gap offenbart Systemversagen

Die Dringlichkeit der Reform wird durch ein weiteres Problem unterstrichen: den Gender Pay Gap innerhalb der WerkstĂ€tten. AnlĂ€sslich des Equal Pay Day am 27. Februar wies das Netzwerk Weibernetz e.V. auf die eklatante LohnlĂŒcke hin – und das auf bereits extrem niedrigem Niveau.

Daten der BMAS-Studie von 2023 zeigen, dass weibliche BeschÀftigte etwa sieben Prozent weniger erhalten als ihre mÀnnlichen Kollegen. Bei genderdiversen Personen betrÀgt die Differenz sogar rund 21 Prozent. Bei einem durchschnittlichen Monatsentgelt von nur etwa 232 Euro sind diese prozentualen Unterschiede in absoluten Zahlen zwar klein, stellen aber ein massives gleichstellungspolitisches Versagen dar.

Aktivistinnen kritisieren, dass das aktuelle System doppelt versagt: Es biete weder einen inklusiven Arbeitsmarkt mit gleichen Chancen, noch gewĂ€hrleiste es gleichen Lohn fĂŒr gleichwertige Arbeit. Die Überschneidung von Behinderung und Geschlechterdiskriminierung wird so zum starken Argument fĂŒr einen kompletten Systemwechsel. Solange die Entlohnung an die individuelle industrielle Leistung von Menschen mit sehr unterschiedlichen schweren Behinderungen geknĂŒpft bleibt, werden strukturelle Ungleichheiten fortbestehen.

Erwarteter Gesetzentwurf: Ein Balanceakt fĂŒr Berlin

Der Ball liegt nun beim Bundesarbeitsministerium. Ministerin BÀrbel Bas (SPD) hat bereits signalisiert, 2026 einen Gesetzentwurf zur Reform der Werkstattentgelte vorlegen zu wollen. Das Forderungspapier der WerkstÀtten wird als vorausschauender Druckversuch gewertet, um die praktischen RealitÀten der Einrichtungen im Gesetz zu verankern.

Experten erwarten einen der komplexesten sozialpolitischen Balanceakte der letzten Jahre. Der Gesetzgeber muss einen Mechanismus finden, der die finanzielle UnabhĂ€ngigkeit der BeschĂ€ftigten deutlich erhöht, ohne die WerkstĂ€tten in die Insolvenz zu treibe oder die langfristigen Renten- und VersicherungsansprĂŒche der Menschen zu gefĂ€hrden. Zudem muss jede Neuregelung im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention stehen, die Deutschland umsetzen muss.

Die Ergebnisse und BĂŒndnisse, die beim Leipziger Kongress geschmiedet werden, werden die Lobbyarbeit in Berlin in den kommenden Monaten prĂ€gen. Gelingt der Bundesregierung eine Reform, die Elemente wie das Grundeinkommen oder den formalen Arbeitnehmerstatus aufgreift, könnte dies eine historische Wende fĂŒr hunderttausende BeschĂ€ftigte bedeuten – und das Gesicht der inklusiven BeschĂ€ftigung in Deutschland grundlegend verĂ€ndern.

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