Bundesrat, Greenwashing

Bundesrat stoppt Greenwashing mit neuem Gesetz

31.01.2026 - 08:39:12

Ab Herbst 2026 sind pauschale Umweltversprechen in der Werbung verboten, sofern sie nicht konkret belegt werden können. Unternehmen müssen ihre Claims überprüfen.

Deutschland verbietet ab Herbst 2026 irreführende Umweltwerbung. Das hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um und stellt Unternehmen vor harte Beweispflichten für „grüne“ Claims.

Schärfere Regeln für Klima-Werbung

Ab dem 27. September 2026 sind pauschale Werbeversprechen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „grün“ verboten – es sei denn, Unternehmen können sie mit klaren, öffentlich zugänglichen Nachweisen belegen. Jede Aussage zum ökologischen Nutzen eines Produkts muss konkret belegbar sein.

Auch bei Nachhaltigkeitssiegeln gelten strenge Auflagen. Erlaubt sind nur noch Labels, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen basieren oder von Behörden vergeben werden. Damit soll der Wildwuchs an selbst kreierten, irreführenden Logos eingedämmt werden.

Wer nach dem Stichtag gegen die Regeln verstößt, muss mit Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbraucherschützern rechnen. Schadenersatzklagen werden möglich. Die Bundesregierung setzte die EU-Vorgabe trotz Länderprotesten für eine längere Übergangsfrist um.

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Erste Erfolge: DUH zieht gegen Shein vor Gericht

Die verschärfte Rechtslage zeigt bereits Wirkung. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) meldete am Donnerstag einen Erfolg gegen den Fast-Fashion-Riesen Shein. Ein Gericht gab der Klage gegen die nicht belegbare Werbeaussage „Netto-Null-Emissionen bis 2050“ statt.

Der Fall zeigt: Selbst langfristige Klimaversprechen müssen durch einen konkreten und transparenten Plan unterlegt sein. Die DUH kündigte an, weitere irreführende Umweltclaims des Unternehmens juristisch anzugreifen.

Druck von allen Seiten: Politik und Justiz ziehen an

Das Greenwashing-Gesetz ist Teil eines breiteren Trends zu mehr Umweltverantwortung. Erst am Mittwoch urteilte das Bundesverwaltungsgericht, das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung von 2023 reiche nicht aus, um die gesetzlichen Ziele für 2030 zu erreichen. Auch diese Klage ging auf die DUH zurück.

Die Entscheidung macht deutlich: Klimaziele sind einklagbar. Das erhöht den Druck auf die Privatwirtschaft, ihren Beitrag zu leisten.

Sogar die Finanzbranche steht unter Beobachtung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kündigte für 2026 verschärfte Kontrollen an, um Greenwashing bei Finanzprodukten zu verhindern. Stichproben sollen die Einhaltung der EU-Offenlegungsverordnung für nachhaltige Finanzen (SFDR) überprüfen.

Was bedeutet das für die Wirtschaft?

Für deutsche Unternehmen heißt das: Die Zeit vager Umweltversprechen ist vorbei. Bis September 2026 müssen Marketing-, Rechts- und Compliance-Abteilungen gemeinsam alle Unternehmenskommunikation überprüfen – von Verpackungen über Webseiten bis zu Werbekampagnen.

Jeder ökologische Claim braucht nun eine wissenschaftlich fundierte Grundlage. Nach dem Stichtag rechnen Beobachter mit einer Welle von Abmahnungen und Klagen. Der Fokus verschiebt sich von der Gesetzgebung hin zur harten Durchsetzung.

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