CSRD-Umsetzung: Bundestag legt entscheidende Änderungen vor
05.04.2026 - 02:09:46 | boerse-global.deDie deutsche Nachhaltigkeitsberichterstattung steht vor der finalen Weichenstellung. Nach monatelangen Verzögerungen hat der Rechtsausschuss des Bundestags einen umfassenden Änderungsantrag zum CSRD-Umsetzungsgesetz vorgelegt. Damit soll die EU-Richtlinie endlich nationales Recht werden – mit spürbaren Erleichterungen für Unternehmen.
Bürokratieabbau wird Gesetz: Neue Schwellenwerte entlasten Mittelstand
Der gemeinsame Antrag der Koalitionsfraktionen vom 31. März 2026 integriert gezielt die EU-„Omnibus I“-Vereinfachungen. Kernstück: Die sogenannten „Stop-the-Clock“-Regelungen. Sie verschieben die Berichtspflicht für bestimmte Unternehmen um Jahre nach hinten.
Während die Politik über Berichtsfristen debattiert, gelten andere Dokumentationspflichten bereits unmittelbar. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie die gesetzliche Arbeitszeiterfassung ohne teure Software rechtssicher in Ihren Betrieb integrieren. In 10 Minuten zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung
Konkret könnten große Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz unter 450 Millionen Euro von der direkten Berichterstattung für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 befreit werden. Ein klarer Schachzug im Sinne des „Bürokratieabbaus“. Doch ist das der richtige Weg, oder wird hier die Transparenz verwässert?
Ein öffentliches Fachgespräch am 13. April 2026 soll diese Frage klären. Experten aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft werden den Entwurf bewerten. Ihr Urteil bestimmt den finalen Text für die zweite und dritte Lesung im Bundestag – wahrscheinlich noch vor der Sommerpause.
WPK schafft Fakten: 40-Stunden-Pflichtkurs für Prüfer
Während die Politik das „Ob“ regelt, definiert die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) das „Wer“. Sie konsultiert aktuell Änderungen an der Berufssatzung. Im Zentrum: eine verbindliche 40-Stunden-Spezialausbildung für künftige Nachhaltigkeitsprüfer.
Nur wer vor dem 1. Januar 2026 zugelassen wurde und seine Expertise nachweist, kommt in den Genuss einer Übergangsregelung. Für alle anderen wird es ernst: Sie müssen sich einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsverfahren unterziehen.
Doch hier liegt ein Problem. Die Anmeldung zur Prüfung ist erst möglich, wenn das CSRD-Umsetzungsgesetz in Kraft tritt. Die WPK hofft auf ein Inkrafttreten bis zum Frühsommer, um die ersten Fachprüfungen noch im August 2026 anbieten zu können. Ein ambitionierter Zeitplan.
AGM-Saison im Ausnahmezustand: Vorsorgliche Bestellungen als Notlösung
Diese Unsicherheit stellt deutsche Konzerne in der laufenden Hauptversammlungssaison vor praktische Probleme. Die EU-Richtlinie verlangt die Bestellung eines Nachhaltigkeitsprüfers – das deutsche Recht bietet dafür noch keine Grundlage.
Unternehmen wie die Wüstenrot & Württembergische AG gehen deshalb einen bemerkenswerten Weg. Sie stellen in ihren HV-Einladungen separate Tagesordnungspunkte für die Wahl eines Prüfers für das Geschäftsjahr 2026. Diese Wahl gilt ausdrücklich nur für den Fall, dass das deutsche Gesetz sie vorschreibt.
Eine „vorsorgliche Bestellung“ also. Firmen wie EY oder Deloitte werden so vorab mandatiert, um teure außerordentliche Hauptversammlungen später im Jahr zu vermeiden. Ein kreativer, aber auch zeichenhafter Umgang mit dem legislativen Vakuum.
DRSC drängt auf weitere Vereinfachungen
Neben dem Gesetzgebungsprozess im Bundestag meldet sich auch das Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zu Wort. Es hat dem Bundesjustizministerium konkrete Vorschläge zur Entbürokratisierung vorgelegt.
Neben neuen Transparenzregeln verschärft die EU auch die Anforderungen an die Compliance beim Einsatz moderner Technologien. Sichern Sie sich diesen kostenlosen Leitfaden, um die komplexen Pflichten und Risikoklassen der neuen KI-Verordnung rechtzeitig zu verstehen. EU AI Act Umsetzungsleitfaden kostenlos herunterladen
Der Fokus liegt auf der „Substance Proposal“ der EU und einer besseren Verzahnung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) mit bestehenden Finanzberichtsstrukturen. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibe eine große Hürde, so das DRSC. Es plädiert für praxisnähere, branchenspezifische Leitlinien.
Gleichzeitig bereitet die europäische Aufsichtsbehörde EFRAG überarbeitete Standards vor, die im zweiten Quartal 2026 erwartet werden. Das DRSC pocht darauf, das deutsche Umsetzungsgesetz flexibel genug zu gestalten, um diese EU-Vereinfachungen direkt aufnehmen zu können – ohne neuen Gesetzesbedarf 2027.
Die entscheidenden Wochen beginnen
Die nächsten 90 Tage werden den „deutschen Weg“ der CSRD-Umsetzung prägen. Nach dem Fachgespräch am 13. April könnte das Gesetz Ende Mai im Bundestag abschließend beraten werden. Der Bundesrat hat bisher keine grundsätzlichen Einwände erhoben.
Für die Prüfungsbranche beginnt dann der Wettlauf gegen die Zeit, um genug qualifizierte Nachhaltigkeitsprüfer für die ersten fälligen Berichte 2027 auszubilden. Für die Unternehmen bleibt die Aufgabe, ihre Datenerfassung zu stabilisieren – auch wenn sich der rechtliche Rahmen erst jetzt endgültig festigt. Der Übergang von der alten NFRD zur vollen CSRD-Ära ist die größte Transparenzoffensive seit Jahrzehnten. In Deutschland steht sie nun endgültig vor dem Start.
So schätzen die Börsenprofis Aktien ein!
Für. Immer. Kostenlos.

