BGH, Payback-Punkte

BGH limitiert Payback-Punkte fĂŒr HörgerĂ€te

17.07.2025 - 10:29:41

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Werbung mit Bonuspunkten beim Kauf von HörgerÀten enge Grenzen gesetzt.

Unternehmen dĂŒrften nur mit einer Gutschrift bis zu einem Wert von einem Euro werben, entschieden die obersten Zivilrichterinnen und-richter in Karlsruhe.

Ausgenommen seien nur unmittelbar wirkende PreisnachlÀsse auf das Produkt, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. Andere geldwerte Vorteile seien nicht von den Ausnahmen erfasst. (Az. I ZR 43/24)

Payback-Punkte im Wert von einem Cent

Ein fĂŒhrender Hörakustiker mit Hunderten Filialen in Deutschland hatte den Angaben nach damit geworben, dass Kundinnen und Kunden bei ihm Payback-Punkte sammeln könnten. Pro Euro Einkauf wird demzufolge ein Payback-Punkt im Wert von einem Cent gutgeschrieben. Das kann man sich dann bargeldlos auszahlen oder in SachprĂ€mien oder Gutscheine umwandeln lassen.

Die Wettbewerbszentrale sah in dieser Werbung einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Denn danach sind Werbegeschenke und Zuwendungen beim Verkauf medizinischer Produkte grundsĂ€tzlich verboten. Ausnahmen gibt es aber zum Beispiel fĂŒr "geringwertige Kleinigkeiten".

OLG hatte höhere Grenze gezogen

In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg das Limit fĂŒr den ausschlaggebenden "geringen Wert" bei fĂŒnf Euro pro HörgerĂ€t gesetzt. Erst ab diesem Wert sei zu befĂŒrchten, dass sich Verbraucher bei ihrer Kaufentscheidung von dem Anreiz leiten ließen.

Bei einer Werbung fĂŒr preisgebundene Arzneimittel hatte der BGH die Schwelle einst bei einem Euro gesetzt. HörgerĂ€te gelten allerdings als Medizinprodukte. Da bei diesen Preiswettbewerb möglich sei sowie mit Blick auf die allgemeine Preissteigerung entschied sich das OLG fĂŒr eine höhere Grenze.

Der BGH sah das anders: Bei den "geringwertigen Kleinigkeiten" mĂŒsse der Wert so niedrig sein, dass er keinen Einfluss auf die Kaufentscheidung habe, sagte Koch. Es sei der "bloße Ausdruck der allgemeinen Kundenzufriedenheit". Daher habe der BGH die Grenze schon bei einem Euro gezogen.

@ dpa.de