BGH, ZulÀssigkeit

BGH prĂŒft ZulĂ€ssigkeit 'gewinnbringender' Untervermietung

24.09.2025 - 05:50:04

Der Bundesgerichtshof (BGH) muss klĂ€ren, ob eine gewinnbringende Untervermietung von Wohnraum zulĂ€ssig ist oder ob ein Vermieter den Mietvertrag dann fristgemĂ€ĂŸ kĂŒndigen kann.

Im konkreten Fall hatte ein Mann den Angaben nach fĂŒr eine Zweizimmerwohnung in Berlin monatlich eine Nettokaltmiete von 460 Euro gezahlt - die Wohnung aber zeitweise ohne Erlaubnis der Vermieterin fĂŒr 962 Euro untervermietet. GemĂ€ĂŸ der Mietpreisbremse wĂ€ren laut BGH höchstens 748 Euro zulĂ€ssig gewesen.

Ob der achte Zivilsenat in Karlsruhe schon am Mittwoch nach der Verhandlung (10.00 Uhr) ein Urteil spricht, war zunÀchst unklar. Das Amtsgericht Charlottenburg hatte die RÀumungsklage der Vermieterin 2022 abgewiesen, das Landgericht Berlin gab ihr im Berufungsverfahren jedoch statt.

Es argumentierte, ein Vermieter mĂŒsse einem Mieter jedenfalls nicht ohne Beteiligung am Ertrag gestatten, mit einer Untervermietung wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen. Auch unabhĂ€ngig davon habe ein Mieter keinen Anspruch auf Erlaubnis einer Untervermietung, die nicht mit den Vorschriften zur Mietpreisbremse vereinbar sei. Gegen die Entscheidung geht der Mann nun vor.

@ dpa.de