BGH prĂŒft Klausel zur RentenkĂŒrzung in Riester-VertrĂ€gen
10.12.2025 - 05:50:02Mit der Klausel hatte sich die beklagte Allianz Lebensversicherung das Recht vorbehalten, den zugesagten Rentenfaktor unter bestimmten Bedingungen nachtrÀglich zu senken.
Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die der Staat mit Zulagen und Steuervorteilen fördert. Bei der fondsgebundenen Versicherung wird ein Teil der BetrĂ€ge in Investmentfonds angelegt. Die betroffene Klausel sah vor, dass die Allianz die Rente kĂŒrzen kann, wenn aufgrund von UmstĂ€nden, die bei Abschluss des Vertrags nicht absehbar waren, die Lebenserwartung der Versicherten stark steigt oder die Rendite der Kapitalanlagen stark sinkt.
Verband sieht Verbraucher benachteiligt
Die Verbraucherzentrale Baden-WĂŒrttemberg kritisiert, Versicherungsnehmer wĂŒrden durch diese Regelung unangemessen benachteiligt. Denn Versicherer dĂŒrften nach dem Versicherungsvertragsgesetz die Rente zwar herabsetzen - sie seien dann aber auch verpflichtet, die Rente spĂ€ter wieder zu erhöhen, wenn die UmstĂ€nde, die zur KĂŒrzung fĂŒhrten, entfallen.
Das sei in den Versicherungsbedingungen, um die es nun in Karlsruhe geht, aber nicht vorgesehen gewesen. Die Verbraucherzentrale hĂ€lt die Regelung daher fĂŒr unwirksam - und klagte. Das Oberlandesgericht Stuttgart folgte ihrer EinschĂ€tzung zuletzt und untersagte der Allianz die Verwendung der Klausel. Ob der BGH am Mittwoch schon ein Urteil fĂ€llt, ist unklar. (Az. IV ZR 34/25)/jml/DP/mis

