Kabinett, Kurzarbeit

Kabinett beschließt 24-Monate-VerlĂ€ngerung von Kurzarbeit

17.12.2025 - 13:49:52 | dpa.de

Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld bleibt auf 24 Monate verlÀngert.

Dazu beschloss das Bundeskabinett eine Verordnung von Bundesarbeitsministerin BĂ€rbel Bas (SPD). RegulĂ€r ist eine Bezugsdauer von lĂ€ngstens zwölf Monaten vorgesehen. Eine aktuell bereits geltende lĂ€ngere Bezugsdauer lĂ€uft am 31. Dezember 2025 aus, die erneute VerlĂ€ngerung gilt fĂŒr ein Jahr.

Die VerlĂ€ngerung gebe den Betrieben "in Anbetracht derzeitiger handels- und geopolitischer Risiken" Planungssicherheit, sagte Bas. "Wir schĂŒtzen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit und sichern ihre Einkommen." Gerade exportorientierte Branchen sind derzeit unter Druck, auch angesichts der "sprunghaften Handels- und Sicherheitspolitik der USA", wie es in der Verordnung heißt.

Zuletzt RĂŒckgang bei Kurzarbeit

Die Kurzarbeit war zuletzt leicht zurĂŒckgegangen. Nach der November-Statistik der Bundesagentur fĂŒr Arbeit wurde vom 1. bis 24. November fĂŒr 34.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit neu angezeigt - ob dies dann in Anspruch genommen wird, klĂ€rt sich erst spĂ€ter. Im Vergleichszeitraum im September war fĂŒr 36.000 Menschen Kurzarbeit angezeigt worden. Insgesamt wird fĂŒr rund 200.000 BeschĂ€ftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt.

Die Regierung fĂŒrchtet ohne VerlĂ€ngerung einen "erheblichen Personalabbau bei den von Kurzarbeit betroffenen Betrieben", wie es in der Verordnung heißt. Das Bundesministerium rechnet mit Mehrausgaben der Bundesagentur fĂŒr Arbeit von schĂ€tzungsweise 180 Millionen Euro, großteils 2026, teils noch im Jahr darauf.

Wie Zeit der Kurzarbeit gefĂŒllt werden soll

Die Zeit der Kurzarbeit "kann und sollte" fĂŒr Weiterbildung genutzt werden, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius. Gerade angesichts der fortschreitenden Digitalisierung mache Qualifizierung fit fĂŒr die Zukunft.

Kurzarbeit bedeutet, dass alle oder nur ein Teil der BeschĂ€ftigten in einem Betrieb weniger Stunden arbeiten, als sie normalerweise arbeiten mĂŒssten. Die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur fĂŒr Arbeit soll Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei den Kosten entlasten.

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