E-Rezept für Hilfsmittel: Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen stockt
27.03.2026 - 00:00:27 | boerse-global.de
Die elektronische Verordnung von Medikamenten ist Alltag, doch bei medizinischen Hilfsmitteln hakt es. Eine aktuelle Bestandsaufnahme zeigt: Weniger als 100 Ärzte nutzen das digitale System.
Berlin. Die digitale Revolution im deutschen Gesundheitswesen kommt ins Stocken. Während das E-Rezept für Medikamente seit 2024 verpflichtend ist und millionenfach genutzt wird, stößt die Ausweitung auf Hilfsmittel wie Bandagen oder Gehhilfen auf massive Akzeptanzprobleme. Ein aktueller Bericht vom 25. März 2026 offenbart: Nur eine zweistellige Zahl von Arztpraxen verschreibt Hilfsmittel elektronisch. Das wirft Fragen zur Umsetzbarkeit der gesamten Digitalagenda auf.
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Doppelte Buchführung belastet Praxen
Eigentlich soll die digitale Verordnung von Hilfsmitteln Praxen entlasten. Derzeit müssen sie oft parallel in digitalen und analogen Systemen arbeiten – eine ineffiziente „doppelte Buchführung“. Ein durchgängiger digitaler Workflow könnte diesen Aufwand reduzieren. Doch die Realität sieht anders aus.
Die Zurückhaltung der Ärzte hat Gründe. Häufige Nachfragen von Sanitätshäusern und eine unvollständige digitale Anbindung aller Beteiligten machen den Prozess oft umständlicher als das alte Papierverfahren. Dabei war das Projekt gerade als Antwort auf anfängliche Vorbehalte gegen das Medikamenten-E-Rezept gestartet. Es sollte beweisen, dass Digitalisierung für alle Seiten Vorteile bringt.
Breiter Kontext: Das große Ganze der E-Health-Strategie
Die Probleme beim Hilfsmittel-Rezept sind nur ein Teil der Herausforderungen. Seit Januar 2024 ist das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung Pflicht. Patienten können es über die Gesundheitskarte, eine App oder einen Papierausdruck einlösen. Der nächste große Schritt ist für 2026 geplant: die Einführung des elektronischen T-Rezepts für hochwirksame Spezialarzneimittel.
Dieses soll Ärzten die Arbeit erleichtern, indem separate Anmeldungen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entfallen. Die elektronische Heilberufekarte allein soll als Nachweis genügen. Auch für Apotheken würde die automatische Datenübermittlung an das BfArM den Verwaltungsaufwand verringern.
Systemstabilität und veraltete Technik als Risiko
Doch die technische Basis wackelt. Bereits Anfang 2024 führten Ausfälle der Telematikinfrastruktur (TI) zu erheblichen Problemen in Apotheken, bis hin zu finanziellen Nachteilen. Solche Störungen gefährden direkt die Patientenversorgung, wenn Therapien unterbrochen werden.
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Eine noch größere Baustelle steht unmittelbar bevor: Bis Ende 2025 läuft die aktuelle Verschlüsselungstechnologie (RSA 2048) im gesamten System aus. Die Umstellung auf modernere Elliptic-Curve-Kryptografie (ECC) ist überfällig. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) sind jedoch tausende Heilberufekarten, Praxisausweise und Lesegeräte noch nicht aktualisiert. Die KBV warnt vor einem „digitalen Stillstand“ ab Januar 2026 und fordert eine Übergangsfrist für die alte Technik bis mindestens Mitte 2026. Andernfalls droht ein Rückfall in papierbasierte Prozesse.
Ausblick: Kontinuierlicher Prozess statt abgeschlossenes Projekt
Die aktuellen Schwierigkeiten zeigen: Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist kein abgeschlossenes Projekt, sondern ein anhaltender Prozess, der ständige Anpassungen erfordert. Das Bundesgesundheitsministerium treibt den gesetzlichen Rahmen weiter voran, mit dem Ziel eines nutzerfreundlicheren und effizienteren Systems.
Die Erfahrungen mit dem Medikamenten-E-Rezept fließen nun in die Strategie für Hilfsmittel ein. Entscheidend für den Erfolg wird sein, die Systemstabilität zu gewährleisten, die Interoperabilität zu verbessern und die Praxen in den Übergangsphasen besser zu unterstützen. Nur so kann das große Versprechen der Digitalisierung – weniger Bürokratie und bessere Patientenversorgung – wirklich eingelöst werden.
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