Fondsrisikobegrenzungsgesetz, Bundestag

Fondsrisikobegrenzungsgesetz: Bundestag berät über neue Anlegerschutz-Regeln

26.01.2026 - 02:01:12

Der Bundestags-Finanzausschuss diskutiert neue Regeln für Fonds, die Anleger besser schützen und Liquiditätsrisiken eindämmen sollen. Offene Immobilienfonds stehen dabei besonders im Fokus.

Der Finanzausschuss des Bundestages berät heute über ein neues Fondsrisikobegrenzungsgesetz. Die geplanten Regeln sollen den deutschen Investmentmarkt stabilisieren und Anleger besser schützen. Besonders offene Immobilienfonds stehen im Fokus.

Was das Gesetz für Anleger bedeutet

Kern des Entwurfs ist die verpflichtende Einführung von Liquiditätsmanagement-Instrumenten für Fondsgesellschaften. Diese Werkzeuge sollen verhindern, dass Fonds in Krisenzeiten unter Druck geraten. Konkret geht es um Szenarien, in denen viele Anleger gleichzeitig ihre Anteile zurückgeben wollen.

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In der Vergangenheit zwangen solche Massenrückgaben Fonds teils zu überstürzten Verkäufen von Immobilien – oft unter Wert. Die neuen Regelungen sollen Fondsmanager befähigen, solche Liquiditätsengpässe besser zu steuern und systemische Risiken für den gesamten Finanzmarkt zu minimieren.

Immobilienfonds im besonderen Blick

Die Auswirkungen auf offene Immobilienfonds sind besonders relevant. Diese bei Privatanlegern beliebte Anlageklasse ist naturgemäß illiquide: Gebäude lassen sich nicht kurzfristig verkaufen. Das neue Gesetz ergänzt die bestehenden Halte- und Rückgabefristen um weitere Instrumente zur Risikosteuerung.

Branchenverbände wie der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) haben sich bereits mit Stellungnahmen eingebracht. Experten hoffen, dass mehr Transparenz und besseres Risikomanagement das Anlegervertrauen langfristig stärken.

Expertenanhörung läuft

Bei der heutigen öffentlichen Anhörung im Paul-Löbe-Haus nehmen führende Sachverständige Stellung. Geladen sind Vertreter von:
* Bundesverband Investment und Asset Management (BVI)
* Deutscher Börse AG
* Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
* Der Organisation Finance Watch
* Wissenschaft, vertreten durch Prof. Lena Tonzer von der Universität Leipzig

Die Anhörung dient den Abgeordneten als fundierte Entscheidungsgrundlage für die weitere Beratung des Gesetzentwurfs (21/3510).

Druck aus Brüssel treibt das Tempo

Die Initiative ist keine rein nationale Entscheidung. Deutschland setzt damit die EU-Richtlinie 2024/927 in nationales Recht um, die bis April 2026 in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt sein muss. Ziel ist die Harmonisierung der Fondsmarkt-Vorschriften in der EU, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und grenzüberschreitende Risiken einzudämmen.

Der Entwurf modernisiert zudem das Kapitalanlagegesetzbuch. Unter anderem sollen Bürgerbeteiligungen im Bereich erneuerbarer Energien durch vereinfachte Auflagebedingungen für geschlossene Publikumsfonds erleichtert werden.

Was kommt als nächstes?

Nach der Anhörung wird der Finanzausschuss die Ergebnisse auswerten und mögliche Änderungen am Entwurf vorschlagen. Anschließend geht das Gesetz in zweite und dritte Lesung im Bundestagsplenum. Wegen der EU-Frist ist mit einem zügigen Verfahren zu rechnen.

Fondsgesellschaften müssen sich in den kommenden Monaten auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Anleger können auf einen besser regulierten Markt hoffen – müssen sich aber auch auf neue Rahmenbedingungen einstellen.

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