Gastronomie, Mehrwertsteuersenkung

Gastronomie feiert dauerhafte Mehrwertsteuersenkung auf 7 Prozent

26.01.2026 - 06:52:12

Die dauerhafte Umsatzsteuersenkung auf 7 Prozent für Speisen soll die Gastronomie entlasten und Arbeitsplätze sichern. Sie schafft faire Wettbewerbsbedingungen und mehr Planungssicherheit für Betriebe.

Die Bundesregierung hat die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft gesenkt. Diese historische Entscheidung soll die von hohen Kosten geplagte Branche stabilisieren und Arbeitsplätze sichern.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für alle Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Die Neuregelung, Teil des Steueränderungsgesetzes 2025, beendet eine lange Phase der Unsicherheit. Sie schafft faire Wettbewerbsbedingungen, da Essen nun unabhängig vom Verzehrort – ob im Lokal, geliefert oder abgeholt – gleich besteuert wird. Ausgenommen bleiben Getränke, die weiterhin mit 19 Prozent belastet werden.

Ein langer politischer Weg zum Erfolg

Die dauerhafte Lösung markiert den Schlusspunkt einer jahrelangen Debatte. Ursprünglich wurde die Senkung als temporäre Corona-Hilfe eingeführt. Nach ihrem Auslaufen Ende 2023 und der Rückkehr zum vollen Satz sahen sich viele Betriebe in ihrer Existenz bedroht. Der massive Druck führte zu intensiven Lobbybemühungen der Branche.

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Bereits im Koalitionsvertrag 2025 einigten sich die Regierungsparteien auf die Wiedereinführung. Das entsprechende Gesetz passierte im Dezember 2025 Bundestag und Bundesrat. Eine zentrale Forderung des Gastgewerbes wurde damit erfüllt: der Abbau von Wettbewerbsnachteilen gegenüber Supermärkten und reinen Lieferdiensten.

Entlastung für Betriebe, Sicherheit für Gäste

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) feiert den Schritt als „überlebenswichtige Unterstützung“. Die Maßnahme soll Spielraum schaffen, um die explodierenden Kosten für Energie, Lebensmittel und Personal zu kompensieren. Das Ziel ist klar: weitere Preiserhöhungen für die Gäste möglichst zu vermeiden.

„Ohne diese Entlastung hätten viele Familienbetriebe und Traditionsgasthäuser vor dem Aus gestanden“, so der DEHOGA. Neben Restaurants und Cafés profitieren auch Caterer sowie Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung in Schulen und Krankenhäusern.

Klare Regeln schaffen Rechtssicherheit

Das Gesetz beseitigt frühere Grauzonen. Die klare Abgrenzung – 7 Prozent für Speisen, 19 Prozent für Getränke – gibt Gastronomen Planungssicherheit. Das Bundesfinanzministerium hat die praktische Umsetzung bereits in einem Anwendungsschreiben detailliert geregelt.

Dort ist beispielsweise festgehalten, wie bei Pauschalangeboten oder Buffets zu verfahren ist. Für Kombiangebote aus Essen und Trinken akzeptiert das Ministerium eine pauschale Aufteilung: Bis zu 30 Prozent des Gesamtpreises können für die Besteuerung der Getränke angesetzt werden.

Investitionen in die Zukunft der Branche

Mit der dauerhaften Steuerentlastung blickt die Gastronomie zuversichtlicher nach vorn. Die gewonnene finanzielle Luft soll vor allem in die Stabilisierung der Betriebe fließen. Analysten erwarten Investitionen in Qualität, Personal und Modernisierung.

Für die Gäste bedeutet dies zwar nicht flächendeckend sinkende Preise. Die Maßnahme dient aber der Preistransparenz und sichert die vielseitige Restaurantlandschaft in Stadt und Land. Die Bundesregierung sieht in der Senkung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Mittelstands und der Lebensqualität in Deutschland.

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