EuGH schrÀnkt Werbung bei NahrungsergÀnzungsmitteln ein
30.04.2025 - 11:50:14 | dpa.deDas Verbot gelte so lange, bis die EU-Kommission die werblichen Aussagen geprĂŒft und in die dafĂŒr vorgesehen Liste aufgenommen habe, urteilte der EuropĂ€ische Gerichtshof in Luxemburg. Vor allem fĂŒr den wachsenden Markt mit NahrungsergĂ€nzungsmitteln dĂŒrfte das Urteil spĂŒrbare Folgen haben.
Konkret geht es um ein Verfahren gegen die Hamburger Firma Novel Nutriology. Sie bewarb ein NahrungsergĂ€nzungsmittel damit, dass es ein stimmungsaufhellendes Safranextrakt sowie ein Melonensaftextrakt enthalte, das StressgefĂŒhle und Erschöpfung abbaue. Der Verband Sozialer Wettbewerb sah darin eine unzulĂ€ssige gesundheitsbezogene Angabe und klagte.
Viele Werbeaussagen zu "Botanicals" wurden abgelehnt
Eigentlich regelt eine Liste der EU, welche gesundheitsbezogenen Angaben zulÀssig sind. Sie schreibt zum Beispiel vor, wann genau die Aussage rechtens ist, dass das Vitamin Biotin zu einer normalen Funktion des Nervensystems beitrÀgt.
AntrĂ€ge, Werbeaussagen zu sogenannten Botanicals in diese Liste aufzunehmen, wurden von der zustĂ€ndigen Behörde allerdings in groĂer Zahl abgelehnt - auch mangels Studien. In der Folge setzte die Kommission die PrĂŒfung von Aussagen zu "Botanicals" auf Eis. Ob diese noch nicht in die Liste aufgenommenen Werbeaussagen zulĂ€ssig sind, war Kern des Verfahrens am EuGH.
Die Richterinnen und Richter verneinten das in ihrem Urteil. Ausnahmen seien möglich, sofern eine gesonderte Regelung bestehe. Das sei im vorliegenden Fall, der vom Bundesgerichtshof an den EuGH verweisen wurde, allerdings nicht der Fall.
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