EuGH stÀrkt Ikea gegen rechte Partei aus Belgien
Veröffentlicht am: 08.09.2026 um 11:18 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDie gleichnamige schwedische Möbelhauskette ging rechtlich dagegen vor. Der EuropÀische Gerichtshof (EuGH) urteilt nun in ihrem Sinne.
Die Richterinnen und Richter in Luxemburg sehen eine mögliche BeeintrĂ€chtigung der Marken und Interessen vom Möbelhaus Ikea - und keine ĂŒberwiegenden Interessen der politischen Organisation. Diese hatte mit dem Recht auf freie MeinungsĂ€uĂerung argumentiert.
Politische VorschlÀge als Aufbauanleitung
Die radikal rechte Partei Vlaams Belang hatte IKEA als AbkĂŒrzung fĂŒr ihr einwanderungskritisches Programm "Immigratie Kan Echt Anders" (Einwanderung geht tatsĂ€chlich auch anders) verwendet. Die Partei aus dem flĂ€mischen Landesteil Belgiens nutzte in einer PrĂ€sentation im November 2022 Stilelemente des Möbelherstellers. Das Programm enthielt nach Angaben des EuGH 15 politische VorschlĂ€ge, die als "montagefertig" beschrieben wurden. In den Abbildungen dazu seien die Marken von Ikea gezeigt worden sowie Figuren, die denjenigen in den Aufbauanleitungen fĂŒr Ikea-Produkte Ă€hnelten.
Ikea wollte diese Nutzung ihrer Markenzeichen nicht hinnehmen und wehrte sich vor einem belgischen Gericht. Die Organisation Vrijheidsfonds, die die Kampagne fĂŒr die flĂ€mische Partei durchgefĂŒhrt hatte, gab an, die damalige schwedische Koalitionsvereinbarung könne als Inspiration fĂŒr eine Reform der Asyl- und Migrationspolitik in Belgien dienen.
Die Partei habe deshalb ein "schwedisches Paket" mit MigrationsmaĂnahmen vorgestellt und dabei - nach Darstellung der Organisation - unterhaltsam und parodierend auf die Marke Ikea Bezug genommen. Der Plan sei wie ein Ikea-Bausatz vorgestellt worden, damit die belgische Regierung die Sache sofort angehen könne, argumentierte die Organisation vor Gericht. Die Ikea-Marken seien genutzt worden, um der eigenen Botschaft Nachdruck zu verleihen und sie zu verbreiten.
Ikea: Schadet dem Ruf
Ikea teilte zum Rechtsstreit mit, das Unternehmen respektiere die Meinungsfreiheit zutiefst. Die Nutzung seines Markenzeichens in dieser Form schade jedoch dem Ruf und der Unterscheidungskraft der Marke. Bei der Nutzung in der Kampagne sei es zudem nur darum gegangen, von Ikeas Ruf zu profitieren. Das könne das Unternehmen nicht akzeptieren.
Das belgische Gericht hatte sich an den EuGH gewendet, um zu klĂ€ren, wie das europĂ€ische Recht in dieser Frage auszulegen ist. Die Richter stellten dazu nun fest: Der Inhaber einer bekannten Marke kann sich der Nutzung durch eine politische Partei widersetzen, wenn diese nicht nachgewiesen hat, dass ihre Freiheit der MeinungsĂ€uĂerung die Rechte und Interessen des Markeninhabers ĂŒberwiegt.
Im konkreten Fall sei die Nutzung der Ikea-Marken geeignet, "die WertschĂ€tzung dieser Marken und die Interessen ihrer Inhaberin erheblich zu beeintrĂ€chtigen". Es sei nicht ersichtlich, dass die Nutzung durch die politische Organisation die Rechte und Interessen von Ikea ĂŒberwiege, hielten die Richter fest. Letztendlich muss dies im konkreten Fall aber das belgische Gericht entscheiden und dabei die Vorgaben aus Luxemburg beachten.
