BGH, Werbung

BGH: Keine Werbung fĂŒr Cannabis-Behandlung im Internet

26.03.2026 - 09:48:57 | dpa.de

Internetportale dĂŒrfen nicht fĂŒr Ă€rztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis werben.

Werbung fĂŒr verschreibungspflichtige Arzneimittel sei in Deutschland verboten, erklĂ€rte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dabei sei es ohne Belang, ob konkrete Produkte oder bestimmte Hersteller genannt werden, sagte der Vorsitzende Richter des ersten Zivilsenats, Thomas Koch. (Az. I ZR 74/25)

Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale

Das Unternehmen Bloomwell mit Sitz in Frankfurt am Main bietet im Internet eine Vermittlung von Patienten an niedergelassene Ärzte fĂŒr Behandlungen mit medizinischem Cannabis an und erhĂ€lt von Ärzten eine VergĂŒtung. Die Firma versteht ihr Angebot als Information ĂŒber eine bestimmte Behandlungsform, und nicht als Werbung fĂŒr ein Produkt.

Die Wettbewerbszentrale war gegen Bloomwell vor Gericht gezogen, weil sie einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht sieht. FĂŒr rezeptpflichtige Medikamente darf demzufolge nur bei Ärzten, Apothekern oder ArzneimittelhĂ€ndlern geworben werden - nicht aber bei Patienten. Das Oberlandesgericht Frankfurt gab der Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale teils statt. Der BGH bestĂ€tigte die Entscheidung nun.

Bloomwell-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Niklas Kouparanis sagte nach der VerkĂŒndung, dass mit der Entscheidung in die Informationsrechte der Verbraucher und Verbraucherinnen eingegriffen werde, da weniger Angaben zu medizinischen Cannabis veröffentlicht werden dĂŒrften. Aber immerhin sei die rechtliche Lage nun fĂŒr das Unternehmen und die Wettbewerber geklĂ€rt. Aus seiner Sicht braucht es daher keine neuen Gesetze.

Die Homepage vom Bloomwell sieht laut Kouparanis ohnehin nicht mehr so aus wie zum Zeitpunkt, als sie beanstandet wurde. "Diese Website, um die es dort geht, die existiert aktuell so nicht mehr." Es seien nur wenige Änderungen nötig. Das Landgericht hatte 2024 ein erstes Urteil in dem Fall gesprochen.

Bundesregierung plant BeschrÀnkungen

Medizinisches Cannabis kann in Deutschland seit 2017 legal verschrieben werden. Laut BundesĂ€rztekammer kann es bei dauerhaften Schmerzen helfen, bei MuskelkrĂ€mpfen bei Multipler Sklerose, Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie oder ungewolltem Gewichtsverlust, etwa bei Aids. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die psychoaktive Pflanze als Medikament kĂŒnftig strenger regulieren, um Missbrauch einzudĂ€mmen.

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