KI-Durchführungsgesetz, Kabinett

KI-Durchführungsgesetz: Kabinett ebnet Weg für umstrittene Aufsicht

11.02.2026 - 15:16:12

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein nationales KI-Durchführungsgesetz beschlossen. Wirtschaft und Datenschützer kritisieren die geplante Aufsichtsstruktur als bürokratisch und grundrechtsgefährdend.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das deutsche KI-Durchführungsgesetz verabschiedet. Doch der Plan für die Aufsicht über Künstliche Intelligenz spaltet Wirtschaft und Datenschützer.

Berlin. Die Bundesregierung will die europäische KI-Verordnung national umsetzen – und stößt auf massiven Widerstand. Der heute beschlossene Gesetzentwurf sieht einen hybriden Aufsichtsansatz vor, der einen „Flickenteppich“ an Zuständigkeiten schaffen könnte. Während das Digitalministerium von einer „innovationsfreundlichen“ Lösung spricht, warnen Kritiker vor Bürokratie und Grundrechtsverletzungen.

Streit um den „Flickenteppich“: Wer kontrolliert die KI?

Im Zentrum des Konflikts steht die Frage: Wer überwacht künftig Hochrisiko-KI-Systeme? Der Entwurf weist der Bundesnetzagentur (BNetzA) eine zentrale Koordinierungsrolle zu. Bestehende Behörden wie die Finanzaufsicht BaFin sollen jedoch in ihren Sektoren zuständig bleiben.

Genau diese Aufteilung erntet scharfe Kritik. Die Konferenz der Datenschutzbehörden wirft der Regierung eine „massive Schwächung von Grundrechten“ vor. Die EU-Verordnung weise die Kontrolle sensibler KI – etwa in Strafverfolgung oder Migration – explizit den Datenschützern zu. Ein neues Gremium bei der BNetzA sei dafür nicht vorgesehen und verfassungsrechtlich bedenklich.

Wirtschaft schlägt Alarm: Bremst Deutschland seine KI-Zukunft aus?

Auch die Wirtschaft reagiert mit Besorgnis. Verbände wie BDI und DIHK fürchten, unklare Zuständigkeiten und hohe bürokratische Hürden würden vor allem KMU und Start-ups abschrecken. Der Fokus liege zu sehr auf Risikoverwaltung statt auf Innovationsförderung.

„Statt klarer Anlaufstellen droht ein Dickicht aus Behörden“, so die einhellige Kritik. Positiv wird lediglich der geplante KI-Service-Desk bei der BNetzA gesehen, der Unternehmen beraten soll.

Personalabteilungen vor der Revolution

Besonders konkret werden die neuen Regeln im Arbeitsrecht. KI-Systeme zur Bewerberauswahl, Leistungsbewertung oder für Kündigungsentscheidungen gelten als Hochrisiko-Anwendungen. Arbeitgeber müssen künftig strenge Auflagen erfüllen.

Sie müssen Diskriminierungsfreiheit garantieren, Transparenz schaffen und frühzeitig die Betriebsräte einbinden. Rechtsanwälte raten zu sorgfältiger Prüfung, um kostspielige Klagen zu vermeiden.

Deutschlands verspäteter Kraftakt

Der Zeitdruck ist groß. Die EU-KI-Verordnung gilt seit August 2024. Die Frist zur Benennung nationaler Aufsichtsbehörden verstrich im August 2025 ungenutzt. Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen die meisten Regeln vollständig anwenden.

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Der jetzige Entwurf ist ein Kompromissversuch zwischen föderalen Strukturen und EU-Vorgaben. Ob im parlamentarischen Verfahren noch ein Konsens gelingt, der Grundrechtsschutz und Wettbewerbsfähigkeit vereint, ist völlig offen. Die Beratungen in Bundestag und Bundesrat dürften hitzig werden.

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