EuGH, EntschÀdigung

EuGH: Keine zwingende EntschÀdigung bei Verzicht auf verspÀteten Flug

25.01.2024 - 16:12:43

Passagiere, die bei einer angekĂŒndigten FlugverspĂ€tung von mehr als drei Stunden nicht am Gate erscheinen oder eigenstĂ€ndig einen Ersatzflug buchen, haben nicht zwangslĂ€ufig Anspruch auf pauschale EntschĂ€digungszahlungen.

Dies entschied der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag in zwei FĂ€llen, die FlĂŒge der Airline Laudamotion von DĂŒsseldorf nach Palma de Mallorca betrafen.

Ein Fluggast sei aus Sorge, wegen der angekĂŒndigten VerspĂ€tung seines Flugs einen GeschĂ€ftstermin zu verpassen, nicht am Flughafen erschienen. Sein Flug habe das Ziel dann mit ĂŒber drei Stunden VerspĂ€tung erreicht. Der andere Passagier habe im Vorfeld eigenstĂ€ndig einen Ersatzflug gebucht.

Beide FluggÀste erhoben Klagen gegen Laudamotion, um eine pauschale Ausgleichszahlung von 250 Euro zu erhalten, die laut EU-Fluggastrechteverordnung bei einer FlugverspÀtung von mindestens drei Stunden auf Kurzstecken vorgesehen ist. In diesen FÀllen bestehe der Anspruch nicht, entschied das EuGH. Die Passagiere hÀtten den eigentlichen Schaden des Zeitverlusts aller Wahrscheinlichkeit nach nicht erlitten.

@ dpa.de