Mehr HĂ€rten bei neuer Grundsicherung
17.12.2025 - 07:35:01 | dpa.deDas Bundeskabinett will heute grĂŒnes Licht fĂŒr einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsministerin BĂ€rbel Bas (SPD) geben. Quasi in letzter Minute hatte sich die Regierung noch auf genaue Formulierungen fĂŒr einen kompletten Wegfall der staatlichen Hilfe geeinigt, nachdem das Wirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) und das Innenressort von Alexander Dobrindt (CSU) den Entwurf vergangene Woche zunĂ€chst nicht fĂŒr das Kabinett freigegeben hatten.
Bereits heute sind BĂŒrgergeld-Sanktionen möglich, wenn Arbeitslose Termine im Jobcenter, zumutbare Jobangebote oder Weiterbildungen nicht wahrnehmen. Heute gelten Stufen von 10, 20 oder 30 Prozent. Mit der nun finalisierten Lösung sind die möglichen Schritte beim KĂŒrzen der Leistungen neu gefasst, wie aus Regierungskreisen verlautete.
Schreibt kĂŒnftig ein Arbeitsloser zum Beispiel keine Bewerbungen oder lehnt er einen Förderkurs ab, soll das neue Grundsicherungsgeld sofort fĂŒr drei Monate um spĂŒrbare 30 Prozent gemindert werden können - rund 150 Euro im Monat. Bei versĂ€umten Terminen soll gelten: Die 30-Prozent-KĂŒrzung greift fĂŒr einen Monat bei zwei VersĂ€umnissen. Eine Komplettstreichung soll bei drei VersĂ€umnissen folgen. Betroffene gelten dann als nicht erreichbar. Auch der Verlust der Ăbernahme der Wohnkosten droht.
Gelegenheit zu persönlicher Anhörung
Vorher soll das Jobcenter den Fall aber prĂŒfen mĂŒssen. ZunĂ€chst per Brief mit Antwortmöglichkeit. Neu ausgehandelt wurde innerhalb der Regierung nun die Formulierung, dass die Behörde den Betroffenen Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben muss - etwa durch einen Telefonanruf oder einen Besuch.
Was aber, wenn sich jemand nicht erreichen lĂ€sst? Soll er dadurch die Sanktion vereiteln können? Das war die Sorge der Wirtschaftsministerin. Durch die nun gefundene Formulierung soll klar sein, dass die persönliche Anhörung nicht zwingend auch stattgefunden haben muss: Betroffene sollen den Leistungsentzug nicht durch Abtauchen verhindern können. In HĂ€rtefĂ€llen, bei psychisch Erkrankten oder bei anderen wichtigen GrĂŒnden soll die Terminverweigerer-Regel nicht gelten.
Unter anderem wegen der Sorge vor einer Zunahme sozialer HĂ€rten bis hin zur Obdachlosigkeit von Betroffenen wollen Teile der SPD-Basis die Reform noch per Mitgliederbegehren stoppen.
Betroffene und Vermögen
Von den 5,5 Millionen Leistungsberechtigten betreffen die Sanktionen nur einen Bruchteil. Vergangenes Jahr gab es pro Monat im Schnitt weniger als 30.000 solcher KĂŒrzungen. Schon 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht den Sanktionen Grenzen gesetzt: Es untersagte damals noch mögliche KĂŒrzungen der BezĂŒge von 60 Prozent beim zweiten PflichtverstoĂ pro Jahr als unzumutbar. 30 Prozent weniger blieben erlaubt. VorĂŒbergehend wurden die Sanktionen in Folge ganz ausgesetzt.
HĂ€rter vorgehen soll der Staat kĂŒnftig auch beim Vermögen der Betroffenen. So sieht der Gesetzentwurf die Abschaffung einer festen Karenzzeit fĂŒr Schonung von Vermögen vor. Vorrangig soll eigenes Einkommen und Vermögen eingesetzt werden, bevor Grundsicherung flieĂt. KĂŒnftig richtet sich die Höhe von Schonvermögen nach Lebensalter. Kosten der Unterkunft sollen in geringem MaĂ anerkannt werden.
Die Vorgeschichte
Mit dem 1. Januar 2023 gestarteten BĂŒrgergeld hatten die damalige Ampelregierung auf Betreiben der SPD hin ein "neues System weg von Hartz IV" schaffen wollen, wie es Bas AmtsvorgĂ€nger Hubertus Heil (SPD) damals ausdrĂŒckte. Der Hintergrund: FachkrĂ€ftemangel und RekordbeschĂ€ftigung. Auch die Union war an der Gestaltung des Hartz-IV-Nachfolgers beteiligt - ĂŒber ein nötig gewordenes Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat. Doch kaum in Kraft geriet das BĂŒrgergeld in die Kritik, auch weil die Leistungen - heute 563 Euro fĂŒr Alleinstehende - Anfang 2024 ĂŒberproportional anstiegen und die Wirtschaft in Deutschland schwĂ€chelte.
Wenig Einsparungen
Auf die schĂ€rferen Regeln einigten sich Union und SPD zunĂ€chst im Koalitionsvertrag und dann in einem Spitzentreffen im Oktober. Direkte Vermittlung in Jobs soll kĂŒnftig das Ziel vom Jobcenter sein, auĂer Weiterbildung erscheint erfolgversprechender. Angebote an die Betroffenen sollen sie in einem gemeinsamen Kooperationsplan zusammenstellen.
Viel gespart werden soll mit dem Gesetzentwurf nicht: 2026 sollen dies bei Bund, LĂ€ndern, Kommunen und Bundesagentur fĂŒr Arbeit unterm Strich 86 Millionen Euro sein, dann 70 Millionen, dagegen sollen in den Folgejahren sogar 11 beziehungsweise 9 Millionen mehr anfallen. Mit dem Kabinettsbeschluss soll das Gesetzgebungsverfahren nun in Bundestag und Bundesrat weitergehen.
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