Scheinselbstständigkeit, Bundestag

Scheinselbstständigkeit: Bundestag verlängert Schonfrist bis Ende 2027

13.03.2026 - 00:00:15 | boerse-global.de

Der Bundestag verlängerte die Übergangsfrist für Scheinselbstständigkeit bis Ende 2027. Gleichzeitig setzen Behörden verstärkt auf KI-gestützte Prüfungen, was Unternehmen zu proaktiver Compliance zwingt.

Scheinselbstständigkeit: Bundestag verlängert Schonfrist bis Ende 2027 - Foto: über boerse-global.de
Scheinselbstständigkeit: Bundestag verlängert Schonfrist bis Ende 2027 - Foto: über boerse-global.de

Der Bundestag hat die Übergangsfrist für Scheinselbstständigkeit verlängert. Das verschafft Unternehmen und Freiberuflern in Schlüsselsektoren eine wichtige Atempause. Doch die Fahnder setzen zunehmend auf Künstliche Intelligenz, um getarnte Beschäftigungsverhältnisse aufzuspüren. Die Zeit für Anpassungen wird knapp.

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Gesetzliche Schonfrist für Bildung und Fitness

Am 5. März 2026 beschloss der Bundestag, die Schutzregelung des § 127 SGB IV bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern. Damit wird eine gesetzliche Lücke geschlossen, die sonst zum Jahresende 2026 geklafft hätte. Die Regelung schützt Bildungseinrichtungen, Fitnessstudios und Volkshochschulen vor rückwirkenden Sozialversicherungs- und Steuernachforderungen.

Hintergrund ist das Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts von 2022, die sogenannte „Herrenberg“-Entscheidung. Damals stufte das Gericht eine freie Musikschullehrerin als abhängig Beschäftigte ein, weil sie in den Betrieb eingegliedert war und kein unternehmerisches Risiko trug. Dies löste eine Welle strenger Prüfungen aus.

Die nun verlängerte Übergangsregelung gilt, wenn beide Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses freiwillig ein freies Dienstverhältnis vereinbart haben. Juristen warnen: Die Verlängerung verhindert zwar kurzfristig eine Zwangsumwandlung Tausender Verträge und mögliche Kursausfälle. Sie ist aber keine dauerhafte Lösung.

KI-gestützte Fahndung der Behörden

Während der Gesetzgeber Schonfristen gewährt, werden die Kontrollen schärfer. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die Finanzbehörden haben ihre Prüfverfahren massiv modernisiert. Im Zentrum steht das Statusfeststellungsverfahren.

Der entscheidende Wandel: Die Prüfer schauen nicht mehr nur in die Lohnbuchhaltung. Seit Anfang 2025 durchforsten sie systematisch die gesamte Finanzbuchhaltung von Unternehmen – also jene Bereiche, in denen Rechnungen von Freelancern verbucht werden. Um diese Datenflut zu bewältigen, setzen die Behörden auf Künstliche Intelligenz.

Eine spezielle Software namens KIRA durchsucht bei Betriebsprüfungen digitale Unternehmensdaten. Die KI sucht nach Risikomustern: wiederkehrende Festbeträge, aufeinanderfolgende Rechnungsnummern eines Auftragnehmers oder fehlende Betriebsausgaben. Zudem erhielt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit 2025 erweiterte digitale Befugnisse zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung.

Harte Kriterien, hohe Risiken

Die Behörden bewerten nicht den Vertragstext, sondern die tatsächliche Arbeitsbeziehung. Entscheidende Kriterien für eine Scheinselbstständigkeit sind:
* Fehlendes unternehmerisches Risiko
* Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers
* Festgelegte Arbeitszeiten
* Nutzung von Geräten und Räumlichkeiten des Kunden

Wer sein Honorar nicht frei aushandeln kann, nur für einen Kunden arbeitet oder nach außen als Teil des Teams auftritt, läuft Gefahr, rückwirkend als Arbeitnehmer eingestuft zu werden.

Die finanziellen Folgen sind drastisch. Der Auftraggeber muss rückwirkend für bis zu vier Jahre sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Dazu kommen Lohnsteuernachzahlungen, Säumniszuschläge und mögliche Strafverfahren. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts Ende 2024 verdeutlichte zudem die komplexen Rückforderungsansprüche für zu viel gezahlte Honorare und Umsatzsteuer.

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Appell an eine dauerhafte Reform

Verbände wie der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) oder der Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen (DSSV) sehen in der Verlängerung nur eine Notlösung. Sie fordern seit Langem ein klares, modernes Rechtsrahmenwerk für projektbezogene und freie Arbeit.

Die Politik steht unter Druck. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozial Affairs (BMAS) muss sich regelmäßig parlamentarischen Anfragen zu einer Reform stellen. Ein Referentenentwurf für eine umfassende Neustrukturierung des Statusfeststellungsverfahrens wird für das Frühjahr 2026 erwartet. Die Details werden jedoch noch zwischen den Ministerien abgestimmt.

Die Zeit bis 2027 strategisch nutzen

Rechtsexperten raten Unternehmen dringend, die Schonfrist bis Ende 2027 nicht als Freibrief zu missverstehen. Sie sollte vielmehr als strategisches Zeitfenster für eine gründliche Compliance-Prüfung genutzt werden.

Unternehmen müssen ihre Verträge mit externen Kräften überprüfen, klare Trennungen zwischen Angestellten und Freiberuflern schaffen und die tatsächliche unternehmerische Selbstständigkeit ihrer Auftragnehmer lückenlos dokumentieren. Dazu gehört: Eigenes Auftreten am Markt, Nutzung eigener Arbeitsmittel und die Freiheit, Aufträge abzulehnen.

Für Tätigkeiten, die die strengen Kriterien der KI-gestützten Prüfung nicht erfüllen, bleibt nur der Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Die digitale Aufrüstung der Finanzbehörden lässt den Spielraum für Fehlklassifizierungen schwinden. Proaktive Compliance wird zum unverzichtbaren Teil des Risikomanagements.

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