Studie warnt vor Aushöhlung der Mitbestimmung in Europa
20.04.2026 - 12:09:19 | boerse-global.deDie EU-Kommission setzt im Wettbewerbsstreben auf Deregulierung – und gefährdet damit laut Gewerkschaftsforschern die wirtschaftliche Stabilität. Eine neue Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) zeigt einen alarmierenden Widerspruch auf: Während Brüssel die globale Wettbewerbsfähigkeit vorantreibt, geraten demokratische Standards am Arbeitsplatz unter Druck. Die heute veröffentlichte Analyse warnt, dass der aktuelle Fokus auf Bürokratieabbau die langfristige Produktivität untergraben könnte.
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Mitbestimmung als Produktivitätstreiber
Unter dem Titel „Worker participation: the missing element on the road to competitiveness“ belegt die Studie einen klaren Zusammenhang. Länder mit starker Arbeitnehmerbeteiligung schneiden bei Produktivität und Innovation besser ab. Die Forscher Stan De Spiegelaere und Sigurt Vitols nutzten dafür den eigens entwickelten European Participation Index (EPI).
An der Spitze stehen die nordischen Länder wie Schweden und Dänemark. Sie kombinieren hohe Mitbestimmung mit Spitzenwerten bei Forschungsinvestitionen. Die Schlusslichter, darunter die baltischen Staaten, zeigen hingegen geringere wirtschaftliche Resilienz. Die Autoren betonen: Stabile Lohnfindung durch Mitbestimmung half in den letzten Krisenjahren, die Inflation einzudämmen.
Doch dieser Erfolgsfaktor steht auf dem Spiel. Die EU-Kommission, inspiriert durch Berichte von Mario Draghi und Enrico Letta, priorisiert das Schneiden roter Bande. Für das ETUI ist das ein gefährlicher Kurs. „Die strategische Bedeutung der industriellen Demokratie wird übersehen“, so die Kritik.
Schlupfloch „Societas Europaea“
Ein zentrales Problem ist die Societas Europaea (SE), eine Rechtsform für grenzüberschreitende Unternehmen. Laut Untersuchungen der Hans-Böckler-Stiftung und des ETUI wird sie systematisch genutzt, um nationale Mitbestimmungsgesetze zu umgehen. Der Trick: der sogenannte „Freeze-Effekt“.
Die Mitbestimmungsrechte werden im Gründungsmoment der SE festgeschrieben. Gründet ein Konzern die SE mit einer Belegschaft unterhalb nationaler Schwellenwerte, bleiben diese geringen Rechte dauerhaft bestehen – selbst wenn das Unternehmen später auf Tausende Mitarbeiter wächst. In Deutschland nutzen zahlreiche Großunternehmen diesen Weg, um paritätisch besetzte Aufsichtsräte zu vermeiden.
Besonders trickreich: die Praxis der „Shelf SEs“. Dabei werden leere Unternehmenshülsen ohne Mitarbeiter gegründet und später aktiviert. Beginnt diese Hülse dann mit Einstellungen oder Übernahmen, ist das Mitspracherecht für künftige Belegschaften bereits ausgeschlossen.
Die Gefahr des neuen „28. Regimes“
Die nächste Bedrohung lauert bereits in Brüssel. Die Kommission plant eine neue, einheitliche Unternehmensrechtsform: die Societas Europaea Unificata (S.EU.). Sie soll als „28. Regime“ neben den 27 nationalen Gesellschaftsrechten existieren und Startups ein digitales, bürokratiearmes Umfeld bieten.
Doch Gewerkschaften schlagen Alarm. Zwar betont der Bericht des Rechtsausschusses des EU-Parlaments (JURI) vom Dezember 2025, dass nationale Arbeitsrechte nicht umgangen werden dürfen. Das ETUI bleibt skeptisch. Ohne klare Auslöser für eine Neuverhandlung der Mitbestimmung beim Unternehmenswachstum, so die Warnung, könnten die Schlupflöcher der alten SE sogar ausgeweitet werden. Es drohe ein „Race to the Bottom“ bei Sozialstandards.
Deutscher Kontext: Modernisierung unter Merz
Die Debatte fällt in Deutschland in eine politisch sensible Phase. Seit der Wahl von Friedrich Merz zum Bundeskanzler im Mai 2025 setzt die Koalition aus CDU/CSU und SPD auf Digitalisierung und Verwaltungsreform. Der Koalitionsvertrag sieht zwar eine Modernisierung der Mitbestimmung vor, etwa durch die Legalisierung virtueller Betriebsratssitzungen.
Gewerkschaften sehen jedoch einen schleichenden Erosionsprozess. Ein Bericht der Hans-Böckler-Stiftung von 2024 dokumentiert, wie Unternehmen durch Rechtsformwechsel den Einfluss der Arbeitnehmervertreter gezielt reduzieren. Gleichzeitig übernehmen Betriebsräte neue Aufgaben, etwa bei der Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie zur Entgeltgleichheit bis Juni 2026.
Diese neuen Pflichten kommen zu einer paradoxen Zeit: Der Anteil der Beschäftigten in der Privatwirtschaft, die durch einen Betriebsrat vertreten sind, sinkt seit Jahren kontinuierlich.
Ausblick: Entscheidende Monate fĂĽr die Demokratie am Arbeitsplatz
Die Weichen für die Zukunft der industriellen Demokratie werden in den kommenden Monaten gestellt. In Deutschland laufen zwischen März und Mai 2026 die Betriebsratswahlen. Sie werden zum Stresstest für die Arbeitnehmervertretung im neuen digitalen Rechtsrahmen.
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Parallel steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro, 2027 sind 14,60 Euro geplant – was die Tarifverhandlungen zusätzlich verkompliziert.
Auf europäischer Ebene entscheidet sich, ob die endgültige S.EU.-Verordnung die geforderten Schutzklauseln enthält. Der Konflikt zwischen dem „High Road“ der Wettbewerbsfähigkeit durch Investition in Menschen und dem „Low Road“ der Deregulierung wird den sozialen Dialog diesen Frühling dominieren. Die Frage ist: Betrachtet die Politik die Mitbestimmung als lästiges Hindernis oder als fundamentalen Treiber für Stabilität und Innovation? Die Antwort wird über die Zukunft des europäischen Sozialmodells entscheiden.
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