Bundesrat, Elektroschrottgesetz

Bundesrat lÀsst Elektroschrottgesetz passieren

21.11.2025 - 11:50:34

Trotz inhaltlicher Bedenken hat der Bundesrat die Änderung des Elektro- und ElektronikgerĂ€tegesetzes passieren lassen.

Ein Antrag, das Gesetz vorerst zu stoppen und dazu den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen, fand keine Mehrheit unter den LĂ€ndern.

Ziel der GesetzesĂ€nderung ist es, die RĂŒcknahme und Entsorgung elektronischer GerĂ€te besser zu regeln. DafĂŒr sollen die Hersteller zum Beispiel bei der Recyclingpflicht, der Nutzung von sekundĂ€ren Rohstoffen und der Langlebigkeit von ElektrogerĂ€ten stĂ€rker in die Verantwortung genommen werden.

Die LĂ€nder unterstĂŒtzen zwar dieses Vorhaben, mit dem EU-Recht umgesetzt wird. Sie wollten aber erreichen, dass in diese GesetzesĂ€nderung auch ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten aufgenommen wird. Deshalb schlug der Umweltausschuss der LĂ€nderkammer vor, den Vermittlungsausschuss anzurufen, was aber in der Abstimmung keine Mehrheit fand.

Im Gesetz ist jetzt nur vorgesehen, dass GeschĂ€fte, die Einweg-E-Zigaretten verkaufen, eine Sammelstation fĂŒr die gebrauchten GerĂ€te einrichten mĂŒssen. Sie sind verpflichtet, diese zurĂŒckzunehmen.

@ dpa.de