Verpackungsgesetz: Kabinett beschließt radikale Abfallwende
12.02.2026 - 15:53:12Das Bundeskabinett hat den Weg für eine der größten Umweltreformen der letzten Jahre freigemacht. Mit dem neuen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) schafft die Bundesregierung den nationalen Rahmen für die EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Ab August 2026 gelten strikte Recyclingquoten, Mehrwegpflichten und Verbote – eine Mammutaufgabe für die Wirtschaft.
Kernpunkte: Das ändert sich für Unternehmen
Das Gesetz ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz vollständig und setzt die EU-Vorgaben in nationales Recht um. Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) bleibt, wird aber in eine neue Struktur gegossen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) behält ihre Schlüsselrolle und erhält sogar mehr Befugnisse.
Ein zentraler Streitpunkt wurde entschärft: Die geplante, umstrittene Präventionsabgabe von fünf Euro pro Tonne Verpackung wurde gestrichen. Stattdessen müssen Hersteller und duale Systeme nun selbst aktiv werden. Sie sind verpflichtet, eigene Maßnahmen zur Abfallvermeidung zu ergreifen oder entsprechende Projekte Dritter zu fördern. Auch eine Ausweitung der Sammelpflicht auf den öffentlichen Raum ist vom Tisch.
Der EU-Rahmen: Ambitionierte Ziele bis 2040
Deutschland reagiert mit dem Gesetz auf die EU-Verordnung PPWR, die im August 2026 verbindlich wird. Die Vorgaben sind ehrgeizig: Bis 2030 sollen Verpackungsabfälle um 5 Prozent sinken, bis 2035 um 10 und bis 2040 sogar um 15 Prozent – jeweils gemessen am Niveau von 2018.
Um das zu erreichen, führt die EU einen ganzen Maßnahmenkatalog ein. Dazu gehören:
* Rezyklat-Quoten: Verbindliche Mindestanteile an recyceltem Material in neuen Kunststoffverpackungen.
* Mehrweg-Pflichten: Sektorspezifische Quoten, etwa für Getränke und Transport.
* Verbot von Einweg-Plastik: Ab 2030 sind bestimmte Einweg-Kunststoffverpackungen tabu, etwa für unverarbeitetes Obst und Gemüse oder Hotel-Miniflaschen.
Neue Pflichten: Recyclingfähigkeit wird Pflicht
Ab dem Stichtag im August 2026 müssen alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen recyclingfähig sein. Hersteller müssen dies in einem aufwändigen Konformitätsbewertungsverfahren nachweisen und dokumentieren.
Besonders im Fokus steht Kunststoff. Neben den Rezyklat-Quoten wird der Einsatz gesundheitsbedenklicher Stoffe wie PFAS in Lebensmittelverpackungen stark eingeschränkt. Zudem gilt: Verpackungen müssen auf ein Minimum an Gewicht und Volumen reduziert werden. Für Versandverpackungen im E-Commerce wird ein maximaler Leerraumanteil von 50 Prozent festgeschrieben. Ab 2028 sollen einheitliche Piktogramme die Mülltrennung für Verbraucher erleichtern.
Hersteller und Materiallieferanten stehen vor neuen Kennzeichnungs- und Einstufungspflichten – besonders bei gesundheitlich bedenklichen Stoffen wie PFAS. Ein kostenloser Leitfaden zur CLP‑Verordnung erklärt praxisnah, welche Änderungen bis Mai 2025 umgesetzt werden müssen und wie Sie Verpackungsstoffe rechtssicher bewerten und kennzeichnen. Jetzt kostenlosen CLP-Leitfaden herunterladen
Analyse: Erleichterung und enormer Druck
Die Wirtschaft reagiert gespalten. Die Streichung der Präventionsabgabe wird als Erfolg gewertet und schafft Planungssicherheit. Doch der eigentliche Druck beginnt jetzt erst. Die verbleibenden Monate bis August 2026 sind knapp.
Vor allem für den Mittelstand ist die Umstellung eine Herkulesaufgabe. Produktionsprozesse müssen angepasst, Lieferketten für Rezyklate gesichert und ganze Verpackungsportfolios neu gedacht werden. Branchenkenner sind sich einig: Die Verfügbarkeit von hochwertigen Recyclingmaterialien wird zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor. Die Interessenkonflikte zwischen Kunststoff- und Papierindustrie, die den EU-Prozess prägten, werden auch die nationale Umsetzung begleiten.
Was jetzt kommt: Der Countdown läuft
Der parlamentarische Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen. Angesichts des engen Zeitplans wird jedoch mit einem zügigen Verfahren gerechnet.
Für Unternehmen heißt es: Jetzt handeln. Die verbleibende Zeit muss für die Analyse des eigenen Sortiments, die Prüfung von Lieferketten und die Umsetzung neuer Dokumentationspflichten genutzt werden. Parallel wird die EU-Kommission weitere technische Leitlinien veröffentlichen. Die Richtung ist klar: Der Übergang zur Kreislaufwirtschaft hat begonnen – verbindlich und unumkehrbar.
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