Aktivrente: BetriebsrĂ€te bremsen Boom der âSilber-Arbeiterâ
25.01.2026 - 13:45:13Die neue „Aktivrente“ soll den Fachkräftemangel lindern, doch auf den Betriebshöfen bahnt sich ein Konflikt an. Betriebsräte pochen auf ihr Mitbestimmungsrecht und können die geplante Verlängerung von Arbeitsverträgen für Pensionäre blockieren. Das könnte den erhofften Schub für die Wirtschaft ausbremsen.
Steuerbonus löst Ansturm aus
Seit dem 1. Januar 2026 ist das Gesetz in Kraft, das Arbeitnehmer im Rentenalter begünstigt. Sie können bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen, während sie ihre volle Rente beziehen. Dieser finanzielle Anreiz hat einen wahren Boom ausgelöst. Unternehmen, die dringend erfahrene Kräfte halten wollen, überschlagen sich mit Angeboten für langjährige Mitarbeiter.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) stellte erst am vergangenen Donnerstag klar: Es handelt sich nicht um eine neue Rentenstufe, sondern um einen steuerlichen Bonus, der über die Gehaltsabrechnung läuft. Für Personalabteilungen scheint die Sache einfach: Vertrag verlängern, Bonus gewähren, Problem gelöst. Doch dieser Schein trügt gewaltig.
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Betriebsräte beharren auf Vetorecht
Der entscheidende Stolperstein ist das Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte. Rechtsgutachten, die diese Woche veröffentlicht wurden, kommen zu einem klaren Schluss: Die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers nach dem Renteneintritt gilt rechtlich als Neueinstellung.
Das hat Konsequenzen. Gemäß Paragraf 99 des Betriebsverfassungsgesetzes muss der Arbeitgeber den Betriebsrat formal unterrichten und dessen Zustimmung einholen. Verweigert der Betriebsrat diese, ist die Beschäftigung unrechtmäßig. Unternehmen riskieren dann Bußgelder und die zwangsweise Auflösung des Vertrags.
„Die Betriebsräte können die Zustimmung aus wichtigen Gründen verweigern“, erklärt ein Arbeitsrechtsexperte gegenüber Wirtschaft aktuell. „Etwa, wenn jüngere Mitarbeiter benachteiligt werden oder befristete Verträge nicht in Festanstellungen umgewandelt werden können.“
Falle Befristung: Risiko für Dauerstellen
Viele Firmen wollen die Flexibilität behalten und bieten Pensionären befristete Verträge an. Doch auch hier lauert eine rechtliche Falle. Die „Aktivrente“ selbst ist kein automatischer „sachlicher Grund“ für eine Befristung.
Besonders heikel wird es, wenn ein ehemals fest angestellter Mitarbeiter nur noch einen Zeitvertrag erhält. Fehlt die rechtliche Begründung, können solche „Kettenbefristungen“ unwirksam sein. Im schlimmsten Fall erlangt der pensionierte Mitarbeiter dadurch einen Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag – ein Risiko, das in der aktuellen Eile oft übersehen wird.
Wahljahr 2026: Gewerkschaften in Kampfstimmung
Die Debatte fällt in ein sensibles Jahr. 2026 stehen turnusmäßige Betriebsratswahlen an. Gewerkschaften wie die IG BAU haben bereits die strategische Bedeutung dieser Wahlen betont. Beobachter rechnen damit, dass die „Aktivrente“ zum zentralen Wahlkampfthema avanciert.
Die Sorge der Gewerkschaften ist klar: Ein Zustrom subventionierter „Silber-Arbeiter“ könnte Lohnsteigerungen dämpfen und Aufstiegschancen für jüngere Generationen blockieren. Sozialverbände wie der VdK kritisieren das Modell ohnehin seit Langem. Sie fordern angemessene Löhne für alle, anstatt Steuervorteile für diejenigen, die gesund genug sind, länger zu arbeiten.
Altes Urteil, neue Brisanz
Die Rechtslage ist nicht neu, erhält aber durch die „Aktivrente“ eine enorme praktische Bedeutung. Der Bundesarbeitsgericht hat schon vor der Reform entschieden, dass die Weiterbeschäftigung nach der Rente rechtlich einen Bruch darstellt. Das Ende des alten und der Beginn eines neuen „Rentnervertrags“ macht ein Mitbestimmungsverfahren notwendig.
Da das Gesetz diesen Übergang nun für Zehntausende institutionalisiert, wenden Betriebsräte diese Rechtsprechung flächendeckend an. Was für den Einzelfall galt, wird zum Massenphänomen.
Ausblick: Verzögerungen und Gerichtsstreits
Rechtsexperten prophezeien für das erste Quartal 2026 eine Welle von Arbeitsgerichtsverfahren. Unternehmen, die die Reform als simplen Verwaltungsakt sahen, könnten einstweilige Verfügungen ihrer Betriebsräte erhalten.
Hinzu kommt die buchhalterische Komplexität. Der steuerfreie Bonus befreit nicht automatisch von Sozialabgaben, wie die DRV präzisierte. Personalabteilungen stehen vor einer doppelten Herausforderung: korrekte Abrechnung und erfolgreiche Verhandlungen mit der Belegschaftsvertretung.
Wirtschaftsverbände raten ihren Mitgliedsfirmen deshalb zu frühem Handeln. Idealerweise sollten Betriebsvereinbarungen mit den Betriebsräten geschlossen werden, lange bevor ein Mitarbeiter in Rente geht. Ohne solche kollektiven Regelungen droht der individuelle Zustimmungsprozess für jeden pensionierten Mitarbeiter zum Flaschenhals zu werden – und das demografische Rettungskonzept der Bundesregierung auszubremsen.
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