Bundesarbeitsgericht kippt Praxis der automatischen Freistellung
28.03.2026 - 00:00:35 | boerse-global.deDas Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die jahrzehntealte Praxis pauschaler Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen für unwirksam erklärt. Die Entscheidung stärkt das Recht der Arbeitnehmer, bis zum letzten Tag zu arbeiten.
Grundsatzurteil stärkt Beschäftigungsanspruch
Am Mittwoch, dem 25. März 2026, urteilte der Fünfte Senat des BAG, dass allgemeine Formularklauseln zur einseitigen Freistellung nach einer Kündigung rechtsunwirksam sind. Solche pauschalen Regelungen benachteiligten Arbeitnehmer unangemessen, so das Gericht unter dem Aktenzeichen 5 AZR 108/25. Millionen bestehender Verträge sind betroffen.
Das aktuelle BAG-Urteil zeigt deutlich, wie schnell Standardklauseln in Arbeitsverträgen rechtlich angreifbar werden und Unternehmen teuer zu stehen kommen können. Sichern Sie sich jetzt 19 fertige Muster-Formulierungen, um Ihre Verträge rechtssicher und nach aktuellem Stand zu gestalten. 19 fertige Muster-Formulierungen für rechtssichere Arbeitsverträge
Im Kern geht es um den Spagat zwischen dem Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers und dem Kontrollbedürfnis des Arbeitgebers. Das BAG betonte erneut: Arbeitnehmer haben ein Recht, ihre Tätigkeit tatsächlich auszuüben, solange das Arbeitsverhältnis besteht – und nicht nur auf Gehalt bei Zwangsurlaub.
Die Richter stellten klar, dass eine Klausel, die eine Freistellung „bei oder nach Ausspruch einer Kündigung – unabhängig von der Partei“ erlaubt, die AGB-Kontrolle nach § 307 BGB nicht besteht. Sie verhindere die notwendige Interessenabwägung im Einzelfall. Pauschalrechte entfielen damit.
Der konkrete Fall: Streit um Firmenwagen
Den Anlass bot der Fall eines Vertriebsleiters, der zum 30. November 2024 gekündigt hatte. Sein Arbeitgeber befreite ihn sofort von der Arbeit und forderte den Firmenwagen zurück, den der Mitarbeiter auch privat nutzen durfte.
Der Arbeitnehmer verlangte daraufhin eine Entschädigung von 510 Euro monatlich für den entgangenen Privatnutzen. Seine Argumentation: Da die Freistellungsklausel unwirksam sei, sei auch der Entzug des Wagens unrechtmäßig. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen gab ihm recht, das BAG bestätigt diese Linie grundsätzlich.
Das Bundesarbeitsgericht verwies den Fall jedoch zurück. Das LAG muss nun prüfen, ob im konkreten Fall einzelne Gründe die Freistellung auch ohne wirksame Klausel rechtfertigten.
Neue Hürden für Arbeitgeber
Für die Zukunft setzt das Urteil die Latte hoch. Einfache Standardklauseln reichen nicht mehr aus. Künftig müssen Verträge spezifische Kriterien nennen, unter denen eine Freistellung zulässig ist.
Als berechtigte Interessen gelten laut Rechtsanalysten etwa ein konkreter Wechsel zum Wettbewerber, der Zugang zu sensiblen Daten oder ein nachhaltig zerstörtes Vertrauensverhältnis. Die reine Tatsache einer Kündigung reicht nicht mehr.
Arbeitgeber müssen die Gründe für jede einseitige Freistellung nun detailliert dokumentieren. Können sie kein legitimes, überwiegendes Interesse nachweisen, bleibt der Arbeitnehmer im Recht – und am Arbeitsplatz.
Praktische Folgen für Personalabteilungen
Die Auswirkungen auf die Personalarbeit sind enorm. Unternehmen müssen ihre Musterverträge sofort überprüfen und pauschale Freistellungsklauseln streichen oder anpassen.
Die finanzielle Gefahr ist beträchtlich. Bei einer unwirksamen Freistellung muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter so stellen, als hätte er weitergearbeitet. Das betrifft insbesondere geldwerte Vorteile wie Firmenwagen, Diensthandys oder spezielle Ausrüstung.
Die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer im Offboarding-Prozess ist deutlich stärker. Ist die Klausel unwirksam, bleibt oft nur ein Aufhebungsvertrag – der meist mit höheren Abfindungen erkauft werden muss. Die Zeit des automatischen „Garden Leave“ ist in Deutschland vorbei.
Wenn pauschale Freistellungen scheitern, wird die einvernehmliche Beendigung durch Aufhebungsverträge für Arbeitgeber noch wichtiger, um teure Gerichtsverfahren zu vermeiden. Erfahren Sie in diesem kostenlosen E-Book, wie Sie Arbeitsverhältnisse ohne Kündigungsfristen rechtssicher beenden. So beenden Sie Arbeitsverhältnisse ohne Kündigungsfrist – völlig legal
Trend zu mehr Arbeitnehmerschutz
Rechtsexperten sehen in dem Urteil einen weiteren Schritt des BAG, Allgemeine Geschäftsbedingungen in Arbeitsverträgen strenger zu kontrollieren. Der Gerichtshof wendet die Maßstäbe des § 307 BGB konsequent an, um ein Machtungleichgewicht zu verhindern.
Die Entscheidung zwingt deutsche Unternehmen zu individuelleren Personalstrategien. Der Fokus verschiebt sich von der „vertraglichen Automatik“ zur „individuellen Begründung“. Der finanzielle Anreiz für Vertragsüberarbeitungen ist hoch, da Ansprüche auf Entschädigung für entgangene Vorteile drohen.
Was kommt jetzt?
In den kommenden Monaten rechnen Experten mit einer Welle von Klagen. Arbeitnehmer werden Freistellungen anfechten oder Entschädigung fordern. Weitere Urteile müssen nun klären, was ein „berechtigtes Interesse“ im Detail ausmacht.
Für Arbeitgeber ist die „Sanierung“ der Vertragslandschaft oberste Priorität. Viele Kanzleien bieten bereits spezielle Audits an. Neue Klauseln werden komplexer sein und konkrete Auslöser benennen.
Für Arbeitnehmer stärkt das Urteil das Bewusstsein für ihre Rechte in der Kündigungsphase. Die Erkenntnis, dass man nicht ohne triftigen Grund „nach Hause geschickt“ werden kann, wird die Abschiedskultur in deutschen Unternehmen nachhaltig verändern.
So schätzen die Börsenprofis Aktien ein!
Für. Immer. Kostenlos.

