Bundestag, Ausweitung

Bundestag berät Ausweitung digitaler Notarverfahren

25.03.2026 - 00:00:40 | boerse-global.de

Ein neuer Gesetzentwurf soll die Online-Gründung von AGs ermöglichen und weitere Kapitalmaßnahmen digitalisieren, um den Gründerstandort Deutschland zu stärken.

Bundestag berät Ausweitung digitaler Notarverfahren - Foto: über boerse-global.de
Bundestag berät Ausweitung digitaler Notarverfahren - Foto: über boerse-global.de

Die Bundesregierung will die digitale Gründung von Unternehmen massiv ausbauen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird am Mittwoch erstmals im Bundestag diskutiert. Ziel ist es, Deutschland als Gründerstandort attraktiver zu machen.

Der Entwurf sieht vor, die bereits für GmbHs und UGs mögliche Online-Beurkundung auf weitere Gesellschaftsformen wie Aktiengesellschaften (AG) auszuweiten. Auch bestimmte Kapitalmaßnahmen sollen künftig digital beim Notar abgewickelt werden können. Die Bundesnotarkammer begrüßt die Pläne und betont, dass so Medienbrüche in der gesamten Gründungsprozesskette eliminiert werden sollen.

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Vom Notartermin zur Videokonferenz

Seit August 2022 können Gründer in Deutschland eine GmbH oder UG komplett online ins Handelsregister eintragen lassen. Der Prozess läuft über ein Portal der Bundesnotarkammer: Nach der Registrierung und digitalen Identitätsprüfung per eID findet die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags in einer Videokonferenz statt. Die Unterschrift leistet der Gründer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur.

Doch was passiert nach der notariellen Gründung? Hier hapert es oft noch. Die Beantragung von Steuernummern oder die Gewerbeanmeldung sind häufig von Medienbrüchen und doppelter Dateneingabe geprägt. Genau diese Reibungsverluste will die Politik nun angehen.

Die nächste Stufe der Digitalisierung

Der Gesetzentwurf markiert den nächsten logischen Schritt. Bislang sind digitale Notarverfahren auf GmbHs und UGs beschränkt. Für die Gründung einer AG oder die Beschlussfassung über Kapitalerhöhungen war stets der persönliche Termin vorgeschrieben.

Das soll sich nun ändern. Die Ausweitung soll Gründern mehr Flexibilität bieten und vor allem Zeit sparen. Experten erwarten dadurch spürbare Kosteneinsparungen für die Unternehmen. Die Bundesnotarkammer sieht den politischen Rahmen für komplett digitale Prozesse damit als gesetzt – nun komme es auf die konsequente Umsetzung an.

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Deutschland im europäischen Vergleich

Die Digitalisierung der Unternehmensgründung ist eine europäische Aufgabe. Die Grundlage bildet die EU-Digitalisierungsrichtlinie von 2019. Sie zielt darauf ab, Gründungen grenzüberschreitend zu erleichtern und den Binnenmarkt zu stärken.

Zukünftige Projekte wie die geplante EU-Business-Wallet sollen es ermöglichen, Unternehmensdaten länderübergreifend digital zu verwenden. Gleichzeitig warnt eine aktuelle DIHK-Umfrage: Der digitale Fortschritt in deutschen Unternehmen könnte ohne bessere administrative Rahmenbedingungen stagnieren – besonders für den Mittelstand.

Vision einer medienbruchfreien Gründung

Die vollständig digitale Gründung rückt in greifbare Nähe. Neben der Ausweitung der Notarverfahren schreitet die Registermodernisierung voran. Sie soll den reibungslosen Datenaustausch zwischen Handelsregister, Finanzamt und Gewerbeämtern ermöglichen.

Kann die Bürokratie mit der Technologie Schritt halten? Die Umsetzung dieser Initiativen wird zeigen, ob Deutschland sein volles Digitalpotenzial ausschöpfen kann. Für Gründer steht viel auf dem Spiel: ein effizienter und reibungsloser Start in die Selbstständigkeit.

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