BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Factoring, unechtes (improper factoring)
Die Factoringfirma kauft Forderungen unter dem Vorbehalt, dass bei Zahlungsstörungen des Schuldners der Vertrag rĂŒckgĂ€ngig gemacht wird; der Factoringkunde also den notleidende Zahlungsanspruch in seine BĂŒcher zurĂŒcknimmt. Siehe Factoring, echtes, FĂ€lligkeits-Factoring, Sicherungseinbehalt.

