BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Informationsfreiheitsgesetz, IFG

Informationsfreiheitsgesetz, IFG (German freedom of information act)

Anfang 2006 in Kraft getretenes Gesetz, das jedermann gegenĂŒber den Behörden den Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen zusichert. Freilich sind so viele Ausnahme- Regelungen im Zuge der amtlichen Verschwiegenheits-Pflichten eingebaut, dass vor allem auch ĂŒber die TĂ€tigkeit der Behörden auf dem Finanzmarkt der Zugang zu AuskĂŒnften abgelehnt werden muss. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 209 f. (Darstellung der Rechtslage; Statistik der AntrĂ€ge).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen