BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Informationspflicht (information requirements)
Auf dem Finanzmarkt allgemein die gesetzlich vorgeschriebene oder durch Weisungen der Aufsichtsbehörde angeordnete AufklĂ€rungspflicht des jeweiligen Anbieters. DarĂŒber hinaus erkannte die Rechtsprechung auch eine sog. "spontane Informationspflicht". Diese besteht vor allem darin, dass eine Bank bei sorgfĂ€ltiger Aufmerksamkeit erkennen muss, dass eine bestimmte Gefahr seitens des Kunden nicht erkannt bzw. wahrgenommen wurde (Warnung). Bei Offerten ĂŒber Fernkommunikationsmittel im besonderen auch die Bestimmungen, wie diese im einzelnen in der Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoVO) festgelegt sind. Hier sind in § 1, Abs. 2 BGB-InfoVO fĂŒr Finanzdienstleister acht zusĂ€tzliche Informationspflichten vorgegeben. In Deutschland haben gemĂ€ss § 24c KWG Banken sĂ€mtliche Kunden- stamm-und Bewegungsdaten zum automatisierten Abruf bereitzuhalten. Nach der 2005 in Kraft getretenen Zinsinformationsverordnung (ZIV) sind Banken zudem verpflichtet, Kontrollmitteilungen ĂŒber ZinseinkĂŒnfte an das Bundeszentralamt fĂŒr Steuern (BZSt) in Bonn zu erteilen. Siehe Anleger-Informationspflicht, AufklĂ€rungspflicht, Authentifizierungsgebot, Derivate-Informationspflicht, IdentitĂ€tsprĂŒfungspflicht, Konten-Offenlegung, Kundendaten- Informationspflicht, Zahlungsverkehrsverordnung.
