BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

InkassofĂƒÆ’Ă‚Â€lligkeit, Offene

InkassofÀlligkeit (payment reluctance)

Offene Rechnungen wurden trotz Mahnbescheids nicht beglichen. Spezialisierte Dienstleister bemĂŒhen sich, die Forderungen (zumindest teilweise) im Auftrag des GlĂ€ubigers (der Bank) zu regulieren. Siehe Einzug, Karenzzeit, Steuerzinsen.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen