BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
KrĂŒgergeld (village inn fee)
FrĂŒhere Abgabe, die ein Gastwirt (= KrĂŒger, auch Kröger) zu zahlen hatte, der einen Krug (= lĂ€ndliche Bierschenke) betrieb; der heutigen Schankerlaubnissteuer nahekommend; diese wird in der Regel heute als Abgabe von Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien StĂ€dten in Deutschland erhoben.
