BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Kleidergeld, LehrbĂƒÆ’Ă‚ÂŒchern

Kleidergeld (vesture money; clothing expenses; clothing allowance; tax deductions for clothing)

In volkswirtschaftlichen LehrbĂŒchern gesagt von einem Zwischentauschgut, das aus KleidungsstĂŒcken und hier wieder im besonderen aus Pelzen besteht, wie frĂŒher bei den Ureinwohnern in Nordamerika und Kanada. In der Statistik gelegentlich gebraucht in Bezug auf die Ausgaben der Privathaushalte fĂŒr BekleidungsstĂŒcke (einschliesslich Schuhwerk). Gehaltszulage an BeschĂ€ftigte, die berufsmĂ€ssig eine bestimmte Garderobe (working clothes) tragen, wie Schaffner, Zugbegleiter, Polizisten, Soldaten (hier noch Uniform, Montur und frĂŒher auch Montierung genannt), BĂ€cker, Ärzte, Schwestern (weisse Kleidung; whites) oder Kaminfeger (black clothes); in dieser Bedeutung frĂŒher auch Kluftgeld genannt (Kluft vom hebrĂ€ischen chalĂźphĂŽth = Wechselkleider. Zuschuss zur Leistung der Sozialhilfe in besonderen FĂ€llen, etwa bei Schwangerschaft oder besonderen Krankheiten. Steuerlich absetzbarer (Pauschal)Betrag fĂŒr Kleidung bei bestimmten Berufgruppen wie Fussballer, Schiedsrichter oder Musiker.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen