BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Lombardierung, GewĂƒÆ’Ă‚Â€hrung

Lombardierung (pledging [of securities])

Allgemein die GewĂ€hrung eines Darlehns gegen Hergabe eines Pfandes als Sicherheit. Im besonderen die Beleihung von Papieren. Diese muss man, wenn ein Pfandrecht entstehen soll, beim Kreditgeber oder fĂŒr den Kreditgeber bei einer Verwahrstelle hinterlegen. -Der Ausdruck "Lombardierung" in Bezug auf Papiere wurde in neuerer Zeit mehr und mehr durch "Pensionierung" ersetzt. Siehe VinkulationsgeschĂ€ft.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen