BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
NegativerklÀrung (negative pledge clause)
Auf dem Finanzmarkt die Verpflichtung eines GlĂ€ubigers, zugunsten anderer GlĂ€ubiger seinerseits auf die Bestellung von Sicherheiten zu verzichten. Die (schriftliche) BestĂ€tigung eines Schulderns gegenĂŒber der Bank, wĂ€hrend der Laufzeit des Darlehns Vermögenswerte (insbesondere Immobilien) nicht ohne Zustimmung der Bank zu verĂ€ussern, zu belasten oder Dritten zur Besicherung zu ĂŒbergeben; in dieser Bedeutung auch negative VerpfĂ€ndungsklausel genannt.

