BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Peer-to-Peer Lending (so auch im Deutschen gesagt, oft auch P2P-Lending geschrieben)
Kapitalsuchende Privathaushalte suchen Darlehn ĂŒber Internetportale. GrundsĂ€tzlich ist fĂŒr eine solche Vermittlung keine Erlaubnis erforderlich. Sobald jedoch ĂŒber die entsprechende Plattform auch BankgeschĂ€fte abgewickelt werden, begrĂŒndet dies eine bankaufsichtliche Erlaubnispflicht. Die wird vor allem darin gesehen, dass gewisse Anbieter solche Darlehn-Gesuche gewerbsmĂ€ssig befriedigen bzw. private Nachfrager das auf diese Weise aufgenommene Geld gewerbsmĂ€ssig anlegen. -Die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 14. Mai 2007 ein Merkblatt "Hinweise zur Erlaubnispflicht der Betreiber und Nutzer einer internetbasierten Kreditvermittlungsplattform nach dem KWG" veröffentlicht. Siehe eLolly, Social Lending Platform. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 198 (Beobachtung dieses Marktes durch die BaFin).

