BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
ScheidemĂŒnze (token coin; divisional coin; minor coin; small money)
In Metall geprĂ€gtes Geld, dessen Metallwert geringer ist als der Nominalwert, das aber dennoch volle gesetzliche Zahlungskraft (Annahmezwang) besitzt. Weil bei vorangegangenen WĂ€hrungsumstellungen in Deutschland (1923 von der Mark zur Rentenmark, 1924 von der Rentenmark zur Reichsmark, 1948 von der Reichsmark zur Deutschen Mark) alle ScheidemĂŒnzen jeweils ihren vollen Wert behielten, werden sie bevorzugt gehortet. -Die Umlaufsgeschwindigkeit der ScheidemĂŒnzen ist im allgemeinen ein Vielfaches jener der KurantmĂŒnzen. Siehe Abnutzung, Aushingeld, Heller, Katzengeld, Kreuzer, MĂŒnze, MĂŒnzhorte, MĂŒnzpflege, Obolus, Reichsbank, Schilling.
