BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Vorschatten-Effekte, Wirkungsvorwegnahmen

Vorschatten-Effekte auch Wirkungsvorwegnahmen (anticipative actions, leads)

Unternehmen und Privathaushalte richten sich bereits jetzt an rechtlichen Bestimmungen aus, die lediglich angekĂŒndigt wurden bzw. beziehen in ihre heutigen Entscheidungen VorgĂ€nge und AblĂ€ufe (wie etwa die Überalterung) ein, deren Eintreten und Zustandekommen erwartet wird. So handelten Banken bei der Kreditvergabe schon nach dem Regelwerk Basel-II, noch ehe dieses aufsichtsrechtlich verpflichtend wurde. Siehe Behavioural Finance, Erwartungen. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom November 2007, S. 72 (Vorschatten-Effekte beim Arbeitslosengeld).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen