BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Vorschatten-Effekte auch Wirkungsvorwegnahmen (anticipative actions, leads)
Unternehmen und Privathaushalte richten sich bereits jetzt an rechtlichen Bestimmungen aus, die lediglich angekĂŒndigt wurden bzw. beziehen in ihre heutigen Entscheidungen VorgĂ€nge und AblĂ€ufe (wie etwa die Ăberalterung) ein, deren Eintreten und Zustandekommen erwartet wird. So handelten Banken bei der Kreditvergabe schon nach dem Regelwerk Basel-II, noch ehe dieses aufsichtsrechtlich verpflichtend wurde. Siehe Behavioural Finance, Erwartungen. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom November 2007, S. 72 (Vorschatten-Effekte beim Arbeitslosengeld).

