BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Zinssubvention (interest subsidy)
Der Staat zahlt bestimmten Nachfragern am Finanzmarkt (etwa Betrieben der RĂŒstungsindustrie; kinderreichen Familien) einen Zuschuss, damit sich diese unter dem herrschenden Marktzinssatz mit Darlehn (in der Regel fĂŒr Investitionszwecke) eindecken können. Siehe Niedrigzinspolitik, Zinsknechtschaft, Zinslenkung.

