BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Zinsswap (interest swap)
Vertrag, bei welchem zwei Parteien den Austausch regelmĂ€ssiger Zinszahlungen fĂŒr einen im voraus festgelegten Zeitraum vereinbaren. In der Regel beziehen sich die ausserbörsliche gehandelten VertrĂ€ge auf den Tausch von festem (langfristigen) Zinssatz fĂŒr einen Kapitalbetrag gegen variablen (kurzfristigen) Zinssatz fĂŒr denselben Nominalwert und werden ausserbörslich gehandelt. Die Höhe der Zinszahlung ergibt sich aus dem der jeweiligen Zinsperiode zugrundeliegenden Zinssatz (in der Regel der EURIBOR oder LIBOR) und dem Kapitalbetrag (notional amount); dieser wird beim Zinsswap nicht ausgetauscht. -In Deutschland darf die mit der Verwaltung der Bundesschuld betraute Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur derzeit jĂ€hrlich Zinsswap in Umfang von 80 Mrd Euro einsetzen; hauptsĂ€chlich mit dem Ziel, die durchschnittliche Restlaufzeit ausstehender Bundesanleihen zu verkĂŒrzen. Dies bedeutet praktisch eine Verschiebung der Staatsschuld hin zu kurzfristigen Titeln, was die Gefahr eines Widerstreits zwischen geldpolitischen und fiskalpolitischen Interessen in sich birgt. -Ist bei einem Zinsswap die VerĂ€nderung des Zinssatzes auf die Vorperiode begrenzt, dann spricht man auch von einem Ratched Swap. Siehe Cap, Contingent Swap, Geldmarkt- Segmente, LaufzeitprĂ€mie, LIBOR-Spread, Reversal, Staatsschuld, Verschuldungsquote, öffentliche, WĂ€hrungs-Swap. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2000, S. 49, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2006, S. 56 f., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2006, S. 43 (bĂŒndige Darstellung).

