BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Zweckbindungsklausel, Bindung

Zweckbindungsklausel (appropriation clause)

Die Bindung einer (in der Regel staatlichen) Einnahme an ganz bestimmte Ausgaben. An einen (öffentlichen) Zuschuss (etwa: Schaffung von ArbeitsplĂ€tzen innert einer Region) geknĂŒpfte Bedingungen. Siehe Appropriationsklausel.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen