Bundesinnenministerium, Ex-Beamte

BMI kennt Zahlen zu Ex-Beamten mit Anschlussjobs nicht

Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 08:17 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Das Bundesinnenministerium hat keinen bundesweiten Überblick über angezeigte, genehmigte oder untersagte Anschlussjobs ehemaliger Bundesbeamter. Die Grünen fordern nach den Vorwürfen gegen den früheren BND-Präsidenten August Hanning strengere Regeln und wirksamere Kontrollen.

Frühere Teilzahlen und Zuständigkeiten

  • Das BMI erfasst Anzeigen ehemaliger Bundesbeamter nicht bundesweit statistisch und kann sie nicht automatisch abrufen.
  • Für die Jahre 2014 bis 2021 nannte das Ministerium 186 angezeigte Tätigkeiten und neun Untersagungen.
  • Eine vollständige Ermittlung würde laut BMI die Prüfung der Personalakten sämtlicher Ruhestandsbeamter erfordern.
Innenministerium (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

BMI kennt Zahl der Ex-Beamten mit Anschlussjobs nicht

Die Bundesregierung kann nicht sagen, wie viele ehemalige Bundesbeamte in sicherheitsrelevanten Positionen nach ihrem Ausscheiden eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes anzeigen. Auch über die Zahl der genehmigten oder abgelehnten Anträge hat das Bundesinnenministerium keinen bundesweiten Überblick.

Keine zentrale Statistik im Ministerium

Das BMI erklärte in der Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion, die Fallzahlen würden weder bundesweit statistisch erfasst noch seien sie automatisch abrufbar. Für eine vollständige Ermittlung müssten die Personalakten sämtlicher Ruhestandsbeamter geprüft werden.

Debatte nach Festnahme von August Hanning

Auslöser der politischen Debatte sind die Vorwürfe gegen den früheren BND-Präsidenten August Hanning. Ihm wird vorgeworfen, mithilfe seines früheren BND-Büroleiters über Jahre geheime Informationen des Auslandsnachrichtendienstes beschafft und für private Beratertätigkeiten genutzt zu haben, darunter mutmaßlich auch sensible Analysen für sogenannte fremde Mächte.

Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Marcel Emmerich, kritisierte die fehlende Datengrundlage scharf. Der Fall Hanning sei exemplarisch für ein Problem, zu dessen Ausmaß die Bundesregierung offensichtlich keinen Überblick habe oder geben wolle, sagte Emmerich dem Tagesspiegel.

Frühere Zahlen stammen aus Teilabfrage

Emmerich bemängelte, das BMI könne nicht einmal sagen, wie viele sicherheitsrelevante Tätigkeiten ehemaliger Beamter angezeigt, genehmigt oder untersagt worden seien. Das offenbare eine Sicherheitslücke. Im Jahr 2021 hatte das Ministerium auf eine beinahe wortgleiche Anfrage für die Jahre 2014 bis 2021 noch Teilzahlen vorgelegt: 186 Tätigkeiten waren demnach angezeigt und neun untersagt worden.

Grüne verlangen schärfere Regeln

Emmerich nahm Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in die Pflicht. Das Ministerium müsse seinen Teil zur Aufklärung leisten. Zugleich forderte der Grünen-Politiker eine Verschärfung des Beamtenrechts und eine konsequente Kontrolle, insbesondere bei ehemaligen Spitzenbeamten der Sicherheitsbehörden.

Die fehlende bundesweite Statistik betrifft eine Regelung, die Interessenkonflikte nach dem Ausscheiden aus dem Staatsdienst begrenzen soll. Ruhestandsbeamte müssen bestimmte Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes anzeigen; je nach Funktion und Tätigkeit kann eine Beschäftigung untersagt werden. Bei früheren Spitzenbeamten von Sicherheitsbehörden ist besonders relevant, ob dienstlich erworbene Kenntnisse, Kontakte oder Zugänge in private oder ausländische Aufträge einfließen.

Kontrolle bleibt auf Einzelakten verteilt

Die vom BMI genannte Notwendigkeit, Personalakten ressortübergreifend auszuwerten, zeigt ein strukturelles Problem: Selbst wenn die geltenden Regeln formal bestehen, fehlt für eine politische Bewertung eine zusammengeführte Übersicht über Anzeigen, Genehmigungen und Untersagungen. Dadurch lässt sich weder die Entwicklung der Fälle zuverlässig verfolgen noch erkennen, ob bestimmte Behörden oder Tätigkeitsfelder besonders häufig betroffen sind.

Die früher verfügbaren Teilzahlen für 2014 bis 2021 – 186 angezeigte Tätigkeiten und neun Untersagungen – liefern zwar einen Anhaltspunkt, ersetzen aber keine aktuelle Gesamterfassung. Für die öffentliche Kontrolle sind insbesondere einheitliche Meldewege, klare Zuständigkeiten und eine nachvollziehbare Prüfung bei ehemaligen Führungskräften sicherheitsrelevanter Behörden entscheidend. Der Fall Hanning erhöht dabei den politischen Druck, die Regeln und ihre praktische Durchsetzung genauer zu überprüfen.

Politische Folgen der fehlenden Übersicht

Für Bürger bedeutet die Debatte vor allem eine Frage der staatlichen Sicherheitsvorsorge: Sensible Kenntnisse dürfen nicht ohne wirksame Kontrolle in private Beratungsmandate oder Tätigkeiten mit ausländischem Bezug übergehen. Ob eine Verschärfung des Beamtenrechts folgt, hängt nun von den angekündigten politischen Beratungen und einer möglichen ressortübergreifenden Datenerhebung ab.

Disclaimer...
de | politik | 70336665 |