Bundesapothekerkammer begrĂŒĂt Gesetz gegen FachkrĂ€ftemangel
27.03.2026 - 10:05:06 | presseportal.de"Wir befĂŒrworten, dass fĂŒr Personen mit einer pharmazeutischen Berufsqualifikation aus einem Drittstaat die direkte KenntnisprĂŒfung zum Regelfall wird, wĂ€hrend die bisher vorgeschaltete GleichwertigkeitsprĂŒfung - hĂ€ufig in Form bĂŒrokratischer EinzelprĂŒfungen - entfĂ€llt", sagt Dr. Hoffmann und verweist darauf, dass sich die BAK bereits im Jahr 2024 dafĂŒr ausgesprochen hatte. AbschlĂŒsse aus so genannten Drittstaaten (auĂerhalb der EuropĂ€ischen Union und des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums) mĂŒssen damit nicht mehr aufwendigen DokumentenprĂŒfungen unterzogen werden, um festzustellen, ob diese der deutschen Ausbildung gleichwertig sind. BAK-PrĂ€sident Dr. Hoffmann fĂŒgt hinzu: "Einige Anpassungen der Approbationsordnung fĂŒr Apothekerinnen und Apotheken sind nun natĂŒrlich auch notwendig. Dazu kommt, dass die Approbationsordnung auch ganz dringend inhaltlich modernisiert und an den neuen Leistungskatalog des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes angepasst werden muss. Auf der Grundlage unseres Vorschlages aus dem Jahr 2022 werden wir weitere Erneuerungen zeitnah mit dem Bundesgesundheitsministerium besprechen."
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