Arbeitsmarkt, VerbÀnde

Bundesapothekerkammer begrĂŒĂŸt Gesetz gegen FachkrĂ€ftemangel

27.03.2026 - 10:05:06 | presseportal.de

Berlin - Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrĂŒĂŸt, dass das Verfahren zur Anerkennung auslĂ€ndischer Berufsqualifikationen beschleunigt wird und damit auch dem FachkrĂ€ftemangel in der Pharmazie entgegenwirken kann. "Apothekerinnen und Apotheker sind hochspezialisierte FachkrĂ€fte, von denen Tausende in den nĂ€chsten Jahren in den Apotheken fehlen werden", sagt BAK-PrĂ€sident Dr. Armin Hoffmann: "Wir freuen uns, dass bĂŒrokratische HĂŒrden abgebaut werden, damit qualifizierte Apothekerinnen und Apotheker aus Drittstaaten schneller das Recht bekommen, in unseren Apotheken zu arbeiten. Die hohe QualitĂ€t der Versorgung bleibt davon unberĂŒhrt, denn die Neuregelung betrifft nur das Anerkennungsverfahren und nicht die fachlichen Anforderungen." Der Bundestag hat das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren auslĂ€ndischer Berufsqualifikationen in Heilberufen gestern (26. MĂ€rz 2026) verabschiedet. Eine noch notwendige Zustimmung des Bundesrates könnte ab Mai 2026 erfolgen; das Inkrafttreten ist laut Bundestagsbeschluss fĂŒr den 1. November 2026 geplant.

Bundesapothekerkammer begrĂŒĂŸt Gesetz gegen FachkrĂ€ftemangel - Foto: presseportal.de
Bundesapothekerkammer begrĂŒĂŸt Gesetz gegen FachkrĂ€ftemangel - Foto: presseportal.de

"Wir befĂŒrworten, dass fĂŒr Personen mit einer pharmazeutischen Berufsqualifikation aus einem Drittstaat die direkte KenntnisprĂŒfung zum Regelfall wird, wĂ€hrend die bisher vorgeschaltete GleichwertigkeitsprĂŒfung - hĂ€ufig in Form bĂŒrokratischer EinzelprĂŒfungen - entfĂ€llt", sagt Dr. Hoffmann und verweist darauf, dass sich die BAK bereits im Jahr 2024 dafĂŒr ausgesprochen hatte. AbschlĂŒsse aus so genannten Drittstaaten (außerhalb der EuropĂ€ischen Union und des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums) mĂŒssen damit nicht mehr aufwendigen DokumentenprĂŒfungen unterzogen werden, um festzustellen, ob diese der deutschen Ausbildung gleichwertig sind. BAK-PrĂ€sident Dr. Hoffmann fĂŒgt hinzu: "Einige Anpassungen der Approbationsordnung fĂŒr Apothekerinnen und Apotheken sind nun natĂŒrlich auch notwendig. Dazu kommt, dass die Approbationsordnung auch ganz dringend inhaltlich modernisiert und an den neuen Leistungskatalog des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes angepasst werden muss. Auf der Grundlage unseres Vorschlages aus dem Jahr 2022 werden wir weitere Erneuerungen zeitnah mit dem Bundesgesundheitsministerium besprechen."

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Pressekontakt:

Benjamin Rohrer, Pressesprecher, 030 40004-131, b.rohrer@abda.de

Christian Splett, Stv. Pressesprecher, 030 40004-137, c.splett@abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. ApothekerverbĂ€nde ĂŒbermittelt durch news aktuell

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