Bundestag beschließt Monitoring für Bluttests bei Schwangeren auf Down-Syndrom
Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 19:41 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Der Bundestag hat mit großer Mehrheit ein Monitoring der kassenfinanzierten Bluttests auf ein Down-Syndrom des ungeborenen Kindes beschlossen.
Fraktionsübergreifender Antrag
Für den Antrag einer fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppe stimmten 529 Abgeordnete, 18 votierten dagegen, 23 enthielten sich. Die Bundesregierung soll ein Monitoring einführen, um verlässlichere Daten zur Nutzung der Tests zu erhalten.
Vorgesehen ist außerdem ein Expertengremium. Es soll die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung prüfen.
Zugang bei medizinischer Indikation
Kurz vor der Debatte verständigten sich die Initiatoren mit einer weiteren Abgeordnetengruppe auf eine Ergänzung. Demnach soll sichergestellt werden, dass Schwangeren der Zugang zum kassenfinanzierten Bluttest bei einer gerechtfertigten medizinischen Indikation nicht erschwert wird.
Kassen zahlen unter Voraussetzungen
Die gesetzlichen Krankenkassen können die Bluttests seit 2022 unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Grundlage ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen.
Bei dem sogenannten nicht-invasiven Pränataltest wird der Schwangeren Blut abgenommen und genetisch analysiert. Das Verfahren gilt als risikoärmer als Untersuchungen, bei denen Fruchtwasser durch die Bauchdecke entnommen wird. Zuvor mussten Schwangere die Tests selbst bezahlen.
Was Trisomie 21 bedeutet
Bei einem Down-Syndrom liegt in den Körperzellen ein Chromosom 21 dreifach vor. Die Folgen können körperliche Auffälligkeiten sowie eine verlangsamte motorische, geistige und sprachliche Entwicklung sein und fallen unterschiedlich stark aus.
