Linken-Schiedsgericht lehnt Ramelow-Antrag zu Gehaltsdeckel ab
09.06.2026 - 15:35:38 | dts-nachrichtenagentur.deBei den ehrenamtlichen Parteirichtern hatte er damit keinen Erfolg. Die Richter schreiben in ihrem Beschluss, aus dem die FAZ zitiert, dass "nach vorläufiger Einschätzung der Sach- und Rechtslage" Ramelows Antrag auf ein gerichtliches Einschreiten "bereits unzulässig sein dürfte". Dem früheren Thüringer Ministerpräsidenten fehle es am Rechtsschutzbedürfnis, da der Antrag zum Gehaltsdeckel noch nicht vom Parteitag beschlossen sei.
Ramelow schreibt in seiner Erwiderung an das Gericht, sein Rechtsschutzbedürfnis ergebe sich daraus, dass der Antrag des Parteivorstands bereits parteiinterne Wahlen beeinflusse. Die Annahme, Kandidaten müssten sich dazu noch nicht positionieren, sei "realitätsfremd". Ramelow hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts eingelegt.
