Bundesverfassungsgericht verhandelt zum SolidaritÀtszuschlag
12.11.2024 - 05:50:01Sechs FDP-Politikerinnen und Politiker gehen in Karlsruhe gegen die einst mit der Finanzierung der Deutschen Einheit begrĂŒndeten Abgabe vor. Ein Urteil fĂ€llt in der Regel erst einige Monate spĂ€ter. (Az. 2 BvR 1505/20)
Der Soli wird als Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer erhoben. Bis Ende 2020 mussten fast alle BĂŒrger und Betriebe in Deutschland ihn zahlen. FĂŒr 90 Prozent der Steuerpflichtigen wurde er dann im Rahmen des 2019 verabschiedeten "Gesetzes zur RĂŒckfĂŒhrung des SolidaritĂ€tszuschlag 1995" abgeschafft. Seit 2021 mĂŒssen ihn nur noch Besserverdiener und Unternehmen zahlen. Die BeschwerdefĂŒhrer der FDP kritisieren daher unter anderem eine Ungleichbehandlung verschiedener Einkommensbezieher.
Sie meinen zudem, die Weitererhebung des SolidaritÀtszuschlags sei mit Auslaufen des Solidarpakts II verfassungswidrig geworden. Der Pakt war eine Transferleistung von Bund und LÀndern an die ostdeutschen BundeslÀnder. Durch das Geld sollte etwa die Infrastruktur in Ostdeutschland ausgebaut, die Finanzkraft der Kommunen gestÀrkt und die Wirtschaft gefördert werden. Der Solidarpakt II lief am 31. Dezember 2019 ersatzlos aus.

