Hambacher Forst, Oberverwaltungsgericht

Gericht: RĂ€umung vom Hambacher Forst 2018 war rechtens

16.06.2023 - 13:06:18 | dpa.de

Das Oberverwaltungsgericht in MĂŒnster erklĂ€rt die RĂ€umung von BaumhĂ€usern im Hambacher Forst fĂŒr rechtmĂ€ĂŸig. Das Land habe sich auf den Brandschutz berufen können.

Verlassene BaumhÀuser im Hambacher Forst. - Foto: Federico Gambarini/dpa

Die RĂ€umung von BaumhĂ€usern im Hambacher Forst im Jahr 2018 war rechtens. Das hat das nordrhein-westfĂ€lische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Freitag in MĂŒnster entschieden. Das Land habe sich dabei auf den im Bauordnungsrecht verankerten Brandschutz berufen dĂŒrfen.

Damit Ă€nderte das OVG eine Entscheidung aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln ab. Da war der KlĂ€ger, der Besitzer eines Baumhauses noch erfolgreich. Das OVG ließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Dagegen ist Nichtzulassungsbeschwerde möglich (Az.: 7 A 2635/21).

Der KlĂ€ger, der wegen einer Krankheit nicht in MĂŒnster war, hatte nach eigener Aussage das Baumhaus als Wohnung genutzt. Nach Überzeugung des Gerichts bestand fĂŒr die Bewohner «Gefahr fĂŒr Leib und Leben.

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