Strafvollzieher fĂŒr zentrale Hochsicherheits-GefĂ€ngnisse
Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 12:51 Uhr | dts-nachrichtenagentur.de"Die zentrale Unterbringung in ZustĂ€ndigkeit des Bundes sollte ĂŒbrigens fĂŒr alle Straftaten gelten, bei denen die Bundesanwaltschaft ermittelt", fĂŒgte er hinzu. Derzeit sind ausschlieĂlich die BundeslĂ€nder fĂŒr Haftanstalten zustĂ€ndig.
Die Fachgewerkschaft sieht die aktuelle Debatte zur PrĂ€ventivhaft daher kritisch: "Die KapazitĂ€ten im Strafvollzug sind gerade in den Metropolen und Stadtstaaten schon seit langem völlig ausgeschöpft." FĂŒr mehr PrĂ€ventivhaft brauche es mehr HaftplĂ€tze und mehr Personal. Das sei seit Jahren der Dreh- und Angelpunkt. Der Bund mache sich dabei aber einen schlanken FuĂ, sagte MĂŒller.
Zugleich hob er hervor: "GefÀhrder, die ideologisch festgefahren sind, darf man nicht unbeobachtet lassen." Denn sie nutzten jeden Freiraum, um einerseits andere Insassen zu radikalisieren, und andererseits Straftaten in der Haft zu planen - bis hin zum körperlichen Angriff auf Vollzugsbeamte oder andere HÀftlinge. Deshalb sollten sie möglichst nicht mit anderen zusammenkommen.
MĂŒller warnte: "Es handelt sich um brandgefĂ€hrliche Personen, die nach auĂen hin oftmals zunĂ€chst nicht aggressiv auftreten, aber dann von null auf hundert gehen und losschlagen." In NRW habe es vor einigen Jahren einen Fall gegeben, wo ein Islamist einen Vollzugsbeamten, mit dem er zuvor gut zurechtkam, plötzlich mit kochend heiĂem Wasser ĂŒberschĂŒttete. Er fĂŒgte hinzu: "Radikalisierte StraftĂ€ter sind meist mit 18 schon lĂ€ngst keine Jugendlichen mehr, sondern aggressive, brutale Erwachsene - das Jugendstrafrecht ist da fehl am Platz."
